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Angeborene Fehlbildungen durch Haarspray Haarspray am Arbeitsplatz verdoppelt bis verdreifacht für werdende Mütter die Wahrscheinlichkeit, einen Sohn mit einer Fehlentwicklung der Harnröhre zu gebären. Das haben britische, irische und spanische Forscher bei einer Umfrage unter annähernd 900 Frauen herausgefunden. Vermutlich beeinträchtigen so genannte Phtalate im Haarspray die Entwicklung der Föten im Mutterleib. Diese Substanzen stehen unter Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören. Bei den betroffenen neugeborenen Jungen endet die Harnröhre an der Unterseite des Penis. In den meisten Fällen können Urologen diese Fehlentwicklung nach dem ersten Geburtstag operativ korrigieren. Quelle: Enironmental health perspectives |
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Tolle Ausrede für Männer: Neue Frisur? Das Gehirn erkennt Frisuren unabhängig vom Gesicht. Bislang glaubten Forscher, dass Haare als Teil des Gesichts wahrgenommen werden. Möglicherweise gibt es aber nicht nur Menschen, die keine Gesichter erkennen, sondern auch solche, die keine Frisuren erkennen. Eine Ausrede für Alle, die nie neue Frisuren bemerken. Quelle: New Scientist, University College London |
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Hormonbelastung im Mineralwasser Mineralwasser ist zum Teil deutlich mit Umwelthormonen belastet, die dem weiblichen Sexualhormon ähnlich sind. Das haben Frankfurter Wissenschaftler im Auftrag des Umweltbundesamtes herausgefunden. Von den 20 untersuchten Mineralwassern waren 12 so stark belastet, dass sie laut den Forschern "hormonell betrachtet in etwa die Qualität von Kläranlagenabwasser aufweisen". Die Studie zeigte außerdem, dass die Hormonbelastung von Wasser aus PET-Flaschen etwa doppelt so hoch war wie die von Glasflaschen. Noch können die Wissenschaftler nicht abschätzen, ob die Hormone im Mineralwasser die Gesundheit belasten. Quelle: Environmental Science and Pollution Research, Univerität Frankfurt a.M. |
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Männer radeln besser ohne Nase
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Wie kann man (schon als
Kind) sicher Mann und Frau unterscheiden? Geschlechtsdimorphismus ?Ich bin ein Mann,? so sang uns Ted Herold 1959 sein Geschlecht vor. Das ist raffiniert, denn woran wir im Alltag erkennen, ob unser Gegenüber ein Mann oder eine Frau ist, lässt sich nicht durch ein einziges Merkmal klar bestimmen. Zunächst spielen Kleidung, Frisuren, und vor allen Dingen auch das Verhalten eine Rolle. Männer und Frauen eignen sich zwar sprichwörtlich nicht zum Zusammenleben, doch biologisch unterscheiden sie sich im Vergleich mit anderen Arten gar nicht so grundlegend von einander. Der Geschlechtsdimorphismus des Homo Sapiens, der Unterschied der Geschlechter, liegt nur bei zehn bis zwanzig Prozent. Andere Arten haben da mehr drauf: Pfaue etwa, wo allein die Männchen das schöne fächerförmige Rad schlagen können. Bei anderen Arten ist das Weibchen doppelt so groß wie das Männchen. Täuschung nicht ausgeschlossen Gerade Kinder ordnen fremde Personen zwar schnell einem Geschlecht zu, aber das muss nicht immer das Richtige sein. Bei ihnen spielen äußere Merkmale wie die Frisur oder die Kleidung eine besonders große Rolle. Aber auch für Erwachsene fällen voreilige Urteile: Babys, die mit der vermeintlich falschen Farbe angezogen sind, werden ohne zu zögern eingeordnet: rosa gleich Mädchen, blau sind Jungen. Transvestiten verfahren prinzipiell nach derselben Methode um die Umgebung zu täuschen. Sie benutzen bewusst kulturell eindeutige Markierungen des anderen Geschlechts. Gesichterfragen Wissenschaftliche Tests haben überraschendes gezeigt: Bilder von reinen Gesichtern, am Computer auf die Form reduziert und befreit von Merkmalen wir den Haaren, können nicht eindeutig dem richtigen Geschlecht zugeordnet werden. Die Trefferquote gleicht dem Zufall. Andere Merkmale sind da schon zuverlässiger. Die weibliche Stimme ist ungefähr eine Oktave höher als die männliche. Wesentlich sicherer erkannten Testpersonen das Geschlecht aber an einem dritten Merkmal: dem Gang. Umrisse von laufenden Personen konnten wesentlich erfolgreicher als die Gesichter dem richtigen Geschlecht zugeordnet werden. Überspitzt formuliert laufen Männer wie Cowboys und Frauen wie auf dem Catwalk. Fazit Im Alltag benutzt der Mensch eine Kombination aus verschiedenen Merkmalen, um das Geschlecht zu erkennen: Natürlich spielen offenkundig sichtbare Geschlechtsmerkmale, wie die weibliche Brust, die sich unter dem T-Shirt abzeichnet, eine Rolle. Die Kleidung selber und die Frisur sind auch Indizien. Daneben gibt es noch eine Reihe unterschwelliger Merkmale: Männer und Frauen unterscheiden sich vor allem am Gang, durch ihre Stimme und auch ? aber wesentlich weniger zuverlässig ? am Gesicht. Aus den Einzelmerkmalen setzt sich dann das Gesamtbild zusammen, nach dem wir unser Urteil fällen. Mehr Infos (Manuskript als PDF und Audio als MP3) unter: http://www.wdr5.de/sendungen/leonardo/sendungsdetailseite.html?tx_wdr5ppfe_pi1%5BshowUid%5D=1128642&tx_wdr5ppfe_pi1%5BbeitragsUid%5D=9350&cHash=194a65c810 |
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Männer-Hormon macht Mut zum Risiko
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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 77/2008 vom 23. Juli 2008 Beschluss vom 27. Mai 2008 – 1 BvL 10/05 – 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz verfassungswidrig Der 1929 geborene Antragsteller ist seit 56 Jahren verheiratet. Aus der
Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Schon seit langem fühlt er sich
dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Aufgrund gerichtlicher
Entscheidung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) führt er seit 2001
einen weiblichen Vornamen. Im Jahre 2002 unterzog er sich einer
geschlechtsumwandelnden Operation. Anschließend beantragte er, nach dem
Transsexuellengesetz festzustellen, dass er als dem weiblichen
Geschlecht zugehörig anzusehen sei. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG ist
allerdings Voraussetzung für die Feststellung und rechtliche
Anerkennung der anderen Geschlechtszugehörigkeit, dass der Betroffene
nicht verheiratet ist. Der Antragsteller und seine Ehefrau haben jedoch
nicht die Absicht, sich scheiden zu lassen, da ihre Beziehung intakt
ist.
Auf eine Vorlage des Amtsgerichts Schöneberg, das sich im Hinblick auf
das gesetzliche Erfordernis der Ehelosigkeit gehindert sah, dem Antrag
des Antragstellers zu entsprechen, kam der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG
verfassungswidrig ist. Es ist einem verheirateten Transsexuellen nicht
zumutbar, dass seine rechtliche Anerkennung im neuen Geschlecht
voraussetzt, dass er sich von seinem Ehegatten, mit dem er rechtlich
verbunden ist und zusammenbleiben will, scheiden lässt, ohne dass ihm
ermöglicht wird, seine ehelich begründete Lebensgemeinschaft in
anderer, aber gleich gesicherter Form fortzusetzen. Dem Gesetzgeber
wurde aufgegeben, bis zum 1. August 2009 den verfassungswidrigen
Zustand zu beseitigen. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung ist § 8
Abs. 1 Nr. 2 TSG (Erfordernis der Ehelosigkeit) nicht anwendbar.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
I. § 8 TSG trägt dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf
Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität
grundsätzlich Rechnung, indem er die personenstandsrechtliche
Anerkennung des durch operativen Eingriff geänderten Geschlechts
eines Transsexuellen ermöglicht. Allerdings verlangt § 8 Abs. 1
Nr. 2 TSG als Voraussetzung für die Personenstandsänderung, dass
der Betroffene nicht verheiratet ist. Mit dieser Voraussetzung
wird ein verheirateter Transsexueller, der erst im Laufe der Ehe
seine Transsexualität entdeckt hat oder sich dazu entschlossen
hat, sein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht zu
offenbaren und sich diesem Geschlecht durch operativen Eingriff
auch körperlich angleichen zu lassen, in der Wahrnehmung und
Ausübung seines Rechts auf personenstandsrechtliche Zuordnung zum
anderen Geschlecht eingeschränkt. Mit ihr wird er vor die
Alternative gestellt, entweder an seiner Ehe festzuhalten, dann
aber trotz bereits stattgefundener körperlicher
Geschlechtsumwandlung keine rechtliche Anerkennung seiner neuen
Geschlechtsidentität zu erhalten. Oder er muss sich, um die
rechtliche Anerkennung zu erhalten, scheiden lassen, auch wenn er
und sein Ehegatte weiterhin ehelich verbunden bleiben wollen.
II. Diese Beeinträchtigung, die ein verheirateter Transsexueller durch
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG erfährt, ist unverhältnismäßig.
1. Das legitime Anliegen des Gesetzgebers, das Rechtsinstitut der
Ehe, die unter dem besonderen Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG
steht, als Form des rechtlich abgesicherten Zusammenlebens
ausschließlich Mann und Frau, also Partnern verschiedenen
Geschlechts, vorzubehalten, ist von hohem Gewicht. Die
rechtliche Anerkennung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit
eines verheirateten Transsexuellen würde dazu führen, dass
seine Ehe von Partnern des gleichen Geschlechts fortgeführt
würde.
2. Demgegenüber wiegt aber auch die Beeinträchtigung schwer, die
ein verheirateter Transsexueller durch § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG
erfährt. Insbesondere wird die bestehende Ehe des Betroffenen
in erheblichem Maße beeinträchtigt. Drängt der Staat Ehegatten
zur Scheidung ihrer Ehe, dann läuft dies nicht nur dem
Strukturmerkmal der Ehe als dauerhafter Lebens- und
Verantwortungsgemeinschaft zuwider. Es wird damit auch der
bestehenden Ehe der ihr von Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete
Schutz entzogen. Dieser Schutz entfällt nicht dadurch, dass der
transsexuelle Ehegatte während der Ehe durch operative
Eingriffe seine äußeren Geschlechtsmerkmale dem empfundenen
Geschlecht anpasst. Damit wird die Ehe zwar im Tatsächlichen
und nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nunmehr von
gleichgeschlechtlichen Partnern geführt. Sie ist aber weiterhin
eine dauerhafte Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft von zwei
Ehegatten. Hinzukommt, dass auch der Ehegatte des
Transsexuellen eine starke Beeinträchtigung des Schutzes seiner
Ehe erfährt. Auch er wird dem Entscheidungskonflikt ausgesetzt,
entweder an der Ehe festzuhalten, damit aber zu verhindern,
dass sein Ehegatte die rechtliche Anerkennung seiner
Geschlechtsidentität findet, oder sich gegen den eigenen Willen
von seinem Partner scheiden zu lassen und damit nicht nur die
Trennung von ihm auf sich zu nehmen, sondern auch die mit der
Ehe verbundene rechtliche Absicherung zu verlieren.
3. Das gesetzgeberische Interesse am Erhalt des Instituts der Ehe
als Vereinigung von Mann und Frau muss grundsätzlich nicht
hinter das Interesse eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares am
Erhalt ihrer Ehe zurücktreten, ebenso wie sich der Gesetzgeber
nicht ohne weiteres über das Interesse eines Ehepaares an der
Beibehaltung ihrer bestehenden Ehe hinwegsetzen kann.
Allerdings fällt hier ins Gewicht, dass durch die Regelung
konkret gelebte Beziehungen in eine existentiell erfahrene
Krise geführt werden. Es geht um das weitere Schicksal eines
gemeinsam gegangenen Lebensweges und damit um Folgen von
subjektiv existentieller Dimension. Demgegenüber wird das
Prinzip der Verschiedengeschlechtlichkeit angesichts der
konkreten Umstände nur am Rande berührt. Es handelt sich bei
den hier in Rede stehenden Fällen nur um eine geringe Zahl von
Transsexuellen, die erst während der Ehe ihre Transsexualität
entdeckt oder offenbart haben und deren Ehe an dieser
tiefgreifenden Veränderung der Paarbeziehung nicht zerbrochen
ist, sondern nach dem Willen beider Ehegatten fortgesetzt
werden soll.
Entscheidend für die Gewichtung ist insbesondere das
Zusammenspiel von Art. 6 Abs. 1 GG mit dem ebenfalls
grundrechtlich geschützten Recht auf Anerkennung der
selbstbestimmten geschlechtlichen Identität. Die besondere
Belastung, die § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit sich bringt, liegt
darin, dass sie zur Durchsetzung des gesetzgeberischen Willens
die Realisierung des einen Grundrechts von der Aufgabe des
anderen abhängig macht. Dies führt die Betroffenen nicht nur in
eine kaum zu lösende innere Konfliktlage, sondern auch zu einer
unzumutbaren Grundrechtsbeeinträchtigung. § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG
ist daher verfassungswidrig, weil er einem verheirateten
Transsexuellen nicht die Möglichkeit einräumt, die rechtliche
Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit zu erlangen,
ohne seine Ehe beenden zu müssen.
III. Es liegt in der Entscheidung des Gesetzgebers, auf welche Weise er
die Verfassungswidrigkeit behebt. Will er nicht zulassen, dass
Paare in der Ehe verbleiben, bei denen es durch Feststellung der
geänderten Geschlechtszugehörigkeit des transsexuellen Ehegatten
zu einer personenstandsrechtlichen Gleichgeschlechtlichkeit kommt,
ist ihm dies unbenommen, da sein Anliegen Art. 6 Abs. 1 GG
Rechnung trägt. Er muss dann aber Sorge tragen, dass die bisherige
Ehe des Transsexuellen jedenfalls als rechtlich gesicherte
Verantwortungsgemeinschaft fortbestehen kann. So kann er sie in
eine Eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine rechtlich
abgesicherte Lebensgemeinschaft sui generis überführen, muss dabei
aber dafür Sorge tragen, dass die erworbenen Rechte und
auferlegten Pflichten aus der Ehe dem Paar ungeschmälert erhalten
bleiben.
Angesichts der geringen Zahl der betroffenen verheirateten
Transsexuellen kann der Gesetzgeber sich aber auch dafür
entscheiden, ihnen die Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung
ihres geänderten Geschlechts bei Fortführung ihrer Ehe zu eröffnen
und dafür § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG zu streichen.
IV. Angesichts der Schwere der Beeinträchtigung, die ein verheirateter
Transsexueller durch die Versagung der rechtlichen Anerkennung
einer empfundenen und gewandelten Geschlechtszugehörigkeit
erfährt, wird § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG bis zum Inkrafttreten einer
Neuregelung für nicht anwendbar erklärt.
Die Entscheidung ist zu Ziff. IV mit 7 : 1 Stimmen, im Übrigen
einstimmig ergangen.
Copyright © 2008 BVerfG
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Quelle: NRZ Nr.272/ Donnerstag,22.November 2007
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Neues aus der Wissenschaft Zu viel Testosteron lässt Hirnzellen absterben New Haven (USA) - Das männliche Sexualhormon Testosteron spielt auch bei der Regulation der Funktion von Gehirnzellen eine wichtige Rolle. Jetzt konnten amerikanische Forscher nachweisen, dass ein erhöhter Testosteronspiegel Nervenzellen abtötet, indem der programmierte Zelltod in Gang gesetzt wird. Der Befund könnte für Hormonersatztherapien und Nebenwirkungen von Anabolika von Bedeutung sein. Das Absterben von Nervenzellen bei hohen Testosteronkonzentrationen würde möglicherweise bestimmte Hirnfunktionen dauerhaft schädigen und könnte verschiedene Erkrankungen auslösen, schreiben die Wissenschaftler im "Journal of Biological Chemistry". "Wir konnten erstmals zeigen, dass
eine erhöhte Konzentration von Links: Yale University: http://www.yale.edu/ Wissenschaft aktuell
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Australiens Mädchen dürfen Jungen werden
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Ein Traum von MädchenMit Hilfe von Hormonen darf ein 13-Jähriger sein Geschlecht wechseln. Die Behandlung ist umstritten und unumkehrbarVon Martin Spiewak Foto: Verlagshaus Hilby; www.hilby.org
Wer Johanna Below (Name von d. Red. geändert) sieht, hat keinen Zweifel daran, dass sie ihrem Ziel sehr nahe ist. Die Haare sind lang und dunkelblond, über der schlanken, noch kindlichen Figur trägt sie eine blaue Jacke, dazu einen kurzen Rock und Turnschuhe. Wenn Johanna lächelt, blitzt eine Zahnspange. Wenn sie sich schnäuzt, führt sie das Taschentuch mit beiden Händen behutsam zur Nase. Ein Junge würde das nicht so machen. Ein 14-jähriges Mädchen schon, eines das in Bravo und Jam am liebsten die Fotoromane liest, das in der Schule Mathe hasst und später einmal Floristin werden möchte oder Schauspielerin. Andere Rollen zu spielen, das gefalle ihr, sagt sie, und wenn die Leute klatschen. Mit anderen Rollen hat Johanna Erfahrung, solange sie denken kann. Doch jetzt hat sie begonnen, ihr ganzes Leben unwiderruflich zu verändern. Das hängt mit den Tropfen zusammen. Es sind Östrogene, Hormone, die aus einem Mädchen eine Frau werden lassen und die Johanna fehlen. Denn sie kam als Junge zur Welt, 1990, und bis heute quält sie das, was der kleine Unterschied genannt wird und in Wirklichkeit die Menschheit teilt wie nichts anderes. Das wissen insbesondere diejenigen, die auf der einen Seite geboren wurden, doch fühlen, dass sie auf die andere Seite gehören. Rund 6000 medizinisch betreute Transsexuelle gibt es laut Schätzungen in Deutschland. Wenn sie erwachsen sind, können sie, nachdem sie längere Zeit im neuen Geschlecht gelebt haben, mit Hormonen behandelt und schließlich operiert werden: von Mann zu Frau, von Frau zu Mann. Sind sie jedoch noch Teenager oder gar Kinder, wird es schwieriger, sehr viel schwieriger. Bei Johanna wagen Hamburger Ärzte und Psychologen den Versuch. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, sagt Achim Wüsthof von der Hamburger Universitätsklinik, der Johanna die Hormone verschreibt. Weltweit gibt es kaum einen Patienten, der zu einem früheren Zeitpunkt hormonell therapiert wurde. Monatelang hatte der Psychiater Wilhelm Preuss aus der Abteilung für Sexualforschung Johanna beobachtet. Er hatte nach Freunden und Hobbys gefragt, nach Ängsten und Träumen. Die Ärzte haben geschaut, wie sie spricht und sich bewegt, und im Beisein der Mutter ihr Leben aufgerollt. Am Ende musste eine vielköpfige Ethikkommission die heikle Frage beantworten: Ist eine 13Jährige reif genug, zu entscheiden, in welchem Körper sie in Zukunft leben möchte? Darf man einem Teenager geschlechtsumwandelnde Medikamente geben, deren Folgen nicht mehr rückgängig gemacht werden können? Soll man warten, ob die Pubertät Johanna vom Wunsch, ein Mädchen zu sein, noch abbringt? Oder soll die Therapie eben gerade vor der Pubertät beginnen, weil sich danach Johannas Körper so sehr verändert haben wird, dass immer sichtbar sein wird, dass sie einst ein Mann war. Jeder Weg birgt das Risiko einer späteren Katastrophe. Nur wenige ärztliche Entscheidungen sind so folgenschwer und beruhen gleichzeitig auf so unsicheren medizinischen Indizien wie die zur Behandlung eines Minderjährigen, der meint, im falschen Körper zu stecken. Denn bislang hat die Wissenschaft keine verlässlichen genetischen oder körperlichen Besonderheiten entdeckt, an denen man transsexuelle Menschen erkennen könnte. Johanna hat die genetische Ausstattung eines Jungen, sie trägt die Geschlechtsteile eines Jungen, in ihr wirken die Hormone eines Jungen. Die Ärzte müssen mit dem vorlieb nehmen, was Johanna erzählt und wie sie sich gibt. Geh doch zu den MädchenIn diesem Punkt scheint ihr bisheriges Leben kaum Zweifel zuzulassen. Johanna wünschte, ein Mädchen zu sein, seitdem sie wusste, was Mädchen und Jungen sind, erzählt ihre Mutter. Mit Vorliebe verkleidete sie sich und wollte die Kleider und Röcke auch dann nicht ausziehen, wenn anderen Kindern das Spiel längst langweilig geworden war. Im Kindergarten hielt sie sich an die Mädchen. Wurden die Jungen aufgerufen, blieb sie sitzen. Jeder Friseurbesuch wurde zum Kampf. Sie wehrte sich, als würde man ihr sonst etwas abschneiden, erinnert sich die Mutter. Schon bald habe sie es aufgegeben, gegen den Willen ihres damaligen Sohnes anzugehen: Johanna war so. Es hat alles nichts genutzt. Für eine Zeit lang fanden Mutter und Kind einen Kompromiss: Zu Hause darfst du dich wie ein Mädchen kleiden, draußen auf der Straße ziehst du dich wie ein Junge an. Schwieriger wurde es, als Johanna in die Schule kam. Die Jungen wunderten sich, dass ihr Klassenkamerad nie mit ihnen spielte. Irgendwann beim Sport warfen sie ihn aus der Umkleidekabine: Geh doch zu den Mädchen. Das tat sie. In den Ferien, vor dem Beginn der zweiten Klasse, fiel die Entscheidung: Vom kommenden Schuljahr an kannst du in Mädchenkleidern gehen. Am ersten Tag traute sich Johanna nicht. Am zweiten fasste sie sich ein Herz und setzte sich im Kleid auf ihren Platz. Das Leben als Junge war beendet. Als sie drei Jahre später die Schule wechselte, wusste außer den Lehrern und den Klassenkameraden kaum jemand, dass Johanna einst Johannes hieß. Eine derart ausgeprägte Rebellion gegen das angeborene Geschlecht, in der Fachsprache Cross-Gender-Verhalten, kommt bei Kindern selten vor. Die Ausbildung ihrer Geschlechtsidentität beginnt früh und bleibt in der Regel stabil. Bereits mit neun Monaten unterscheiden Säuglinge die Gesichter von Männern und Frauen, mit 28 Monaten können sie Männer und Frauen benennen, wenig später den Geschlechtern Stereotype zuordnen (stark-schwach, laut-leise). Im Kindergarten spielen sie häufiger mit ihresgleichen. Und spätestens zum Schulbeginn wissen sie, dass das Geschlecht etwas Dauerhaftes ist, das sich nicht mehr verändert. Zwar kommt es nicht selten vor, dass Jungen lieber mit Mädchen spielen, Mädchen sich wie Jungen kleiden. Solch geschlechtsatypisches Verhalten gehe jedoch mit wachsendem Alter auf Druck der Peergroup meist rasch zurück, sagt der Kinderpsychologe Bernd Meyenburg. Ist das nicht der Fall, tauchen sie in Meyenburgs Sprechstunde in der Frankfurter Universitätsklinik für Kinder und Jugendpsychiatrie auf. Die meisten seiner kleinen Patienten sind männlich. Der Grund: Ein Mädchen, das kurze Haare trägt, nur Hosen anzieht und mit Autos spielt, fällt nicht so sehr auf wie ein Junge, der mit einem Rock herumläuft. Vorrangiges Ziel der Gespräche ist nicht, betont Meyenburg, dass das Kind sein Geschlecht unbedingt akzeptiert. Vielmehr versuche man gemeinsam herauszufinden, wo die Ursachen der Störung liegen. So berichtet Meyenburg von einem Mädchen, das unter seinem Geschlecht litt und jahrelang als Junge auftrat. In der Therapie kam heraus, dass der Vater das Kind missbraucht hatte und es sich deshalb sicher war, als Mädchen nur unglücklich werden zu können. Solche Beispiele haben Meyenburg gegenüber dem frühen Beginn einer geschlechtsverändernden Behandlung skeptisch gemacht: Gerade in der Pubertät kann so viel geschehen. Man sollte sie abwarten. Doch genau die machte Johanna panische Angst. Was ihr blühen würde, wenn ihre Mannwerdung einsetzt, hat sie an ihren Brüdern sehen können. Plötzlich beginnen Haare im Gesicht zu sprießen, die Figur schießt in die Höhe und die Breite, die Stimme bricht. Das wollte ich auf keinen Fall, sagt Johanna. Dann würde es unmöglich, weiter unerkannt als Mädchen durchzugehen. Die bösen Hänseleien in der Schule, die jetzt nur sporadisch auftauchten (Zwitter, verpiss dich), würden häufiger werden. Dann sähe sie später aus wie jene erwachsene Transsexuelle, die sie getroffen hatte. Sie lebte als Frau, doch man sah ihr an, dass sie mal ein Mann gewesen war. Die Angst vor der PubertätAls sie zwölf war und die Hoden wuchsen, beschlossen die Hamburger Ärzte nach Rücksprache mit den Psychologen, Johannas Pubertät künstlich aufzuhalten. Sie spritzten einen Wirkstoff, der die Ausschüttung von Sexualhormonen in der Hirnanhangdrüse unterdrückt. Doch das war nur der erste Schritt. Denn allzu lange darf man keinen Heranwachsenden hormonell neutralisieren. Die Therapie steht im Verdacht, den Knochenaufbau zu beeinträchtigen. Zudem laufen die Patienten Gefahr, unnatürlich in die Höhe zu schießen, weil die Sexualhormone auch dazu dienen, das Größenwachstum zu regulieren. Zudem wuchs der Druck auf Johanna, als ihre Freundinnen begannen, sich körperlich zu entwickeln bei ihr jedoch nichts passierte. In der Pubertät gehen einige Mädchen und Jungen durch die Hölle, sagt Margaret Griffiths von Mermaids, einer englischen Selbsthilfegruppe. Vielen betroffenen Teenagern fehlen die Freunde, berichtet Griffiths. Sie seien schlecht in der Schule, weil sie sich auf nichts konzentrieren können. Einige hegen Selbstmordgedanken. So verzweifelt fühlte sich Johanna nicht. Sie hat Freunde und leidet nicht an psychischen Begleitstörungen. Doch als sie vor die Ethikkommission trat, die zu entscheiden hatte, ob sie die Hormone bekommen sollte, die sie zum Mädchen reifen lassen, fühlte sich Johanna wie vor einem Gericht, das ein lebenslanges Urteil sprechen wird. Einstimmig kamen die Experten zum Schluss, dass Johanna transsexuell sei und die ersehnten Tropfen bekommen dürfe. Dennoch wollten sich die Ärzte absichern. Mutter und Tochter mussten unterschreiben, dass alle kommenden Schritte etwa das Wachsen einer Brust nicht mehr rückgängig zu machen sind. Kann sie verstehen, dass die Ärzte vorsichtig sind? Nein, Johanna schüttelt energisch den Kopf. Es gibt doch viele erwachsene Transsexuelle, ergänzt ihre Mutter. Warum hat man die nicht alle früher behandelt? Auch aus diesem Grund sind sie und ihre Tochter an die Medien gegangen um anderen Eltern Mut zu machen, eine frühere Therapie für ihre Kinder zu fordern. Fragt man operierte Transsexuelle, hört man tatsächlich neben Bewunderung für den Mut auch Neid, dass der jungen Schicksalsgenossin viele Leidensjahre erspart bleiben. Sie hat Glück, dass der Kelch an ihr vorübergehen wird, sagt Lena Clausen von Hansetrans, einer Hamburger Selbsthilfegruppe transidenter Menschen. Doch längst nicht alle Transsexuelle wissen bereits als Kind, dass Körper und Seele bei ihnen nicht zusammenpassen. Umgekehrt entscheidet sich nur ein kleiner Teil der Kinder mit einer Störung der Geschlechtsidentität später für eine Operation. Mitunter können sich hinter dem Missbehagen am eigenen Körper auch erste Anzeichen einer Homosexualität verbergen. Europaweit über die meisten Erfahrungen verfügt die Kinderabteilung der Universitätsklinik Amsterdam. Transsexuelle Kinder und Jugendliche aus den ganzen Niederlanden werden hier nach strikten Regeln betreut. Alle unsere Patienten müssen die Pubertät zumindest gespürt haben, sagt die Hormonspezialistin Henrietta Delemarre. In der Regel werden geschlechtsverändernde Hormone erst den 16-Jährigen verabreicht. Die Holländer haben Erfolg, bislang musste keine Behandlung abgebrochen werden, weil ein Jugendlicher es sich während der Therapie anders überlegt hätte. Ihre große Patientenzahl soll den niederländischen Ärzten nun ermöglichen, die biologische Basis der Transsexualität zu ergründen. Die heißeste Spur führt die Forscher ins menschliche Hirn. Hier hat Delemarres Kollege, der Endokrinologe Louis Gooren, bereits vor einigen Jahren auffällig vergrößerte Nervenknoten bei Männern entdeckt, die im Laufe ihres Lebens zur Frau geworden waren. Das Problem der Studie: Gooren hatte nur sechs (tote) Patienten untersucht eine zu kleine Gruppe, um allgemeingültige Aussagen machen zu können. Mit modernen Verfahren wie der Positronen-Emissions-Tomografie (PET) oder dem Magnetresonanzverfahren (MRI) wollen die Amsterdamer Experten nun im Hirn junger Patienten nach Besonderheiten suchen. Vielleicht lässt sich irgendwann aufgrund anatomischer Besonderheiten eine Art cerebralen Zwittertums feststellen. Während das Gehirn dem einen Geschlecht angehört, tendiert der Rest des Körpers zum anderen. Ein solches Merkmal könnte den Ärzten helfen, mit größerer Gewissheit schon früh eine Transsexualität zu diagnostizieren. Auf den letzten Schritt jedoch müssten die betroffenen Kinder und Jugendlichen auch dann noch warten. Die Geschlechtsangleichung mit Skalpell und Messer wird ihnen aus gesetzlichen Gründen verwehrt, bis sie volljährig sind. So lange muss auch Johanna ausharren. Bis dahin wird sie bei jedem Toilettengang daran erinnert, dass sie anders ist. Sie muss beim Schwimmen eine enge Hose unter der Bikinihose tragen und beim Shopping darauf achten, dass sie Kleidung kauft, die das da unten nicht allzu sichtbar werden lässt. Zumindest ihren Vornamen kann sie bereits offiziell ändern, damit auch der letzte Lehrer in ihrer Schule sie nicht mehr mit Johannes anreden darf. Das Verfahren läuft gerade. Wenn sie Bilder vom kleinen Jungen mit diesem Namen heute sieht, erkennt sie sich längst nicht mehr wieder. Ich denke dann immer, das ist mein Bruder. (c) DIE ZEIT 27.05.2004 Nr.23
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Vom Leben im falschen Körper
DIE WELT: Ist die Heilung von gefährlichen Sexualstraftätern überhaupt möglich? Prof. Klaus Beier: Es gibt verschiedene Täterprofile; die besten Aussichten haben Täter, bei denen nur die Kontrollfähigkeit gestärkt werden muss. DIE WELT: Was bedeutet das genau? Beier: Das sind Täter, die zwar besondere sexuelle Wünsche haben, aber weder desoziale Persönlichkeiten haben noch kriminell oder geistig retardiert sind. Bei diesen Tätern ist die Heilungschance relativ groß. DIE WELT: Gibt es überhaupt eine wirksame medikamentöse Behandlung, die zur Heilung von Sexualstraftätern führt? Beier: Täter, die von ihren überstarken sexuellen Wünschen besessen sind, können mit Antiandrogenen behandelt werden, so dass die Fixierung auf ihre sexuellen Wünsche verschwindet. DIE WELT: Können Sie den Unterschied zwischen Trans- und Intersexualität erklären? Beier: Transsexuelle haben ein dauerhaftes Unbehagen im eigenen Geschlecht, während Intersexuelle kein eindeutig definiertes Geschlecht aufweisen. DIE WELT: Wie kann Transsexuellen geholfen werden? Beier: Sie müssen mindestens ein Jahr lang psychotherapeutisch behandelt werden, danach ein Jahr den Alltagstest machen, das heißt, in Männer- oder Frauenkleidung leben, und erst danach werden körperliche Veränderungen eingeleitet. DIE WELT: Gibt es auch Transsexuelle, die diesen Schritt im Nachhinein bereut haben? Beier: Ja, das kommt leider immer wieder vor, deshalb ist die Testphase auch so lang. Es gibt in Deutschland circa 20 Fälle von Rückumwandlungen. DIE WELT: Wie kann intersexuellen Menschen in dieser schwierigen geholfen werden? Beier: Das ist sehr schwierig. Bei Kindern, die sowohl weiblich als auch männlich seien könnten, wird das Geschlecht gleich nach der Geburt "festgelegt". Später gibt es dann oftmals Probleme, weil diese Menschen das Gefühl haben, nicht im richtigen Körper zu leben. Es gibt auch Fälle, bei denen die Chromosomenlage eindeutig männlich ist, die sich aber als Frau fühlen oder umgekehrt.
Quelle: www.welt.de |
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Mädchen oder Junge?
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Ein Leben zwischen männlich und weiblich
Intersexualität existiert in vielen verschiedenen Ausprägungen. Bei manchen Menschen sind beispielsweise bei Geburt sowohl Eierstöcke als auch Hoden angelegt. Man spricht von Hermaphroditismus. Ihr genetisches Geschlecht und auch ihr Äußeres können weiblich oder auch männlich sein. Bei einer anderen Form sind die Betroffenen gegen das männliche Sexualhormon Testosteron "resistent": obwohl sie genetisch männlich sind und das Hormon in normalen Mengen produzieren, reagiert der Körper nicht darauf. Ohne den nötigen Testosteroneinfluss entwickeln sie sich äußerlich zur Frau; eine solche testikuläre Feminisierung fällt oft erst im Erwachsenenalter auf. Wenn die Diagnose "Intersexualität" jedoch nach der Geburt gestellt wird, entscheiden im allgemeinen Ärzte, ob ein Kind als Mädchen oder als Junge aufwachsen wird. Dazu werden plastische Chirurgie und begleitende Hormonbehandlungen eingesetzt. Bis vor kurzem war die Ansicht verbreitet, dass die geschlechtliche Identität eines Menschen bei der Geburt neutral ist, und sich erst durch die Erziehung zum Mann oder zur Frau ergibt. Deshalb riet man Eltern intersexueller Kinder in vielen Fällen sogar, die Diagnose und die stattgehabte Operation unter allen Umständen zu verschweigen, um das "festgesetzte Geschlecht" möglichst authentisch werden zu lassen. Nicht nur Betroffene, sondern auch immer mehr Experten plädieren jetzt dafür, den Umgang mit Intersexualität neu zu überdenken. In der Dezemberausgabe des "British Medical Journal" argumentieren Mediziner, die Beweislage sei zu dünn, um frühe plastische Chirurgie als allgemeingültige Empfehlung zu rechtfertigen. Auch vom Konzept einer geschlechtlichen Neutralität bei Geburt geht kaum noch jemand aus. Intersexuelle wehren sich dagegen, als krank eingestuft zu werden. Viele von ihnen sehen Geschlechtsoperationen im Kindesalter als schwere Schädigung an.
Quelle: www.welt.de |
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Hormonbehandlung eines Teenagers
Quelle: www.welt.de
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Nicht mehr brandneu, aber trotzdem... Penisersatz aus der PetrischaleBeim Wiederherstellen eines Penis sind US-Forscher einen Schritt weiter gekommen. Nachdem es ihnen bereits im Tierversuch gelungen war, einen Penis aus künstlichem Gewebe zu züchten, ließen sie nun abgetrennte Schwellkörpernerven mit Hilfe des gezüchteten Gewebes wieder wachsen. Der Erfolg bedeutet vor allem eine Hoffnung für Männern mit einer schweren erektilen Dysfunktion - beispielsweise auf Grund von Verletzungen, Operationen, Krebs oder angeborenen Fehlbildungen am Penis. Nach Aussagen der Wissenschaftler vom Children´s Hospital Boston bieten die Ergebnisse möglicherweise eine Basis für zwei wichtige Behandlungsoptionen: Zum einen den Ersatz eines kompletten Penis und zum anderen die Regeneration der Nerven. Ziel der Arbeitsgruppe ist es laut der Forscher einen kompletten Penis mit funktionierenden Nerven im Labor herzustellen. Zu dem Versuch im Einzelnen: Den Forschern war es zunächst gelungen, durch so genanntes Tissue engineering im Labor Penisgewebe herzustellen. Bei Kaninchen konnte mit diesem Gewebe ein durch Operation teilweise entfernter Penis wieder erfolgreich rekonstruiert werden. In der jetzt vorgestellten Studie haben sie bei 90 Ratten überprüft, ob sich das Gewebe auch wieder mit Nerven versehen lässt. Dazu durchtrennten sie bei den Ratten chirurgisch die Schwellkörpernerven und teilten die Tiere in drei Gruppen ein: Eine Gruppe wurde nicht behandelt, bei der zweiten Gruppe erfolgte an der Stelle des Eingriffs die Implantation des eigenen Nervengewebes. Bei der dritten Gruppe setzten die Autoren künstlich hergestelltes Penisgewebe aus Kollagen ein, das den Bereich kanalförmig aussparte, in den die Nerven einwachsen sollten. Nach drei Monaten Beobachtungszeit hatte bei diesen Ratten
tatsächlich eine Regeneration der Nerven und eine Infiltration des
"Hüllgewebes" stattgefunden. Das Ausmaß der Nervenregeneration
war vergleichbar mit dem Ergebnis der Nervenimplantation. Bei den nicht
behandelten Ratten hingegen regenerierten sich die durchtrennten Nerven
nicht. Quelle: Nach Informationen von EurekAlert!
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Nicht mehr brandneu, aber trotzdem... Sensationeller Forschungserfolg :
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Testosteron-Gel bei einem Mangel des HormonsKontinuierlicher Anstieg des Testosterons möglich Zur Behandlung von Testosteron-Mangel (Hypogonadismus) beim Mann ist seit April 2003 in Deutschland ein sog. Testosteron-Gel erhältlich, das die männlichen Sexualhormone (Androgene) enthält. Anders als bisherige Medikamente soll sich das Testosteron-Gel durch eine verbesserte Wirksamkeit und Verträglichkeit auszeichnen. Bislang wurde Testosteron vor allem als Injektion in den Muskel gespritzt, was bei den Patienten zu starken Hormonschwankungen führt. Testosteron-Tabletten wirken nur kurz und hormonhaltige Pflaster verursachen bei vielen Männern starke allergische Hautreaktionen. Wird Testosteron aber in hohen Dosen und über einen längeren Zeitraum verabreicht, können auch Nebenwirkungen auftreten. Wie bei anderen androgenhaltigen Präparaten auch kann ein Testosteron-Gel das Wachstum von Prostatakarzinomen anregen. Daher darf das Gel nicht bei solchen Patienten angewendet werden, bei denen die Vermutung oder die Diagnose eines Prostatakarzinoms oder eines Mammakarzinoms besteht. Weil keine Studien über die Verträglichkeit bei Frauen sowie männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren vorliegen, sollten diese das Testosteron-Gel grundsätzlich nicht anwenden. Eine Indikation ist nur gegeben, wenn der behandelnde Arzt den männlichen Hypogonadismus klinisch und labormedizinisch bestätigt. Testosteron spielt eine wichtige Rolle, was die Differenzierung und Ausbildung des männlichen Geschlechts betrifft. Es beeinflusst beispielsweise den Bartwuchs sowie den Muskelaufbau und die Spermienproduktion. Das Androgen lenkt sämtliche Funktionen der Reproduktion beim Mann und steuert auch Stimmungen und Verhaltensweisen, besonders in Bezug auf die Libido (sexuelle Erregbarkeit). Das Geschlechtshormon wird im Hoden produziert. Normalerweise liegt der Testosteronspiegel beim Mann, abhängig von der Tageszeit, zwischen 12 und etwa 35 nmol pro Liter Blut. Ab dem 40. Lebensjahr beginnt der Spiegel zu sinken - jährlich um insgesamt etwa ein Prozent. Ein Testosteron-Mangel im Erwachsenenalter liegt vor, wenn der Serumspiegel des Mannes wiederholt unter 12 nmol pro Liter Blut liegt. Das kann zum Abbau von Muskelmasse, Gewichtszunahme, Müdigkeit, Antriebsarmut, Libidoverlust mit erektiler Dysfunktion sowie zu Depressionen und verminderter Spermienproduktion führen. Weitere Symptome sind abnehmende Knochendichte sowie Blutarmut. © Medicine-Worldwide 2003
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Keine Steuergleichheit für Homoehe
(21.01.2004) Das Finanzgericht des Saarlandes hat die Klage
eines Geklagt hatte Hasso Müller-Kittnau, der Vorsitzende des
Schwulen- und Damit wollte er erreichen, dass eingetragene Partnerschaften
steuerrechtlich
Ergänzungsgesetz im Vermittlungsausschuss
Quelle: SR3
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SPIEGEL ONLINE
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LATEXZYLINDER
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Blick Online: «Das ist meine grosse Liebe Johannes» Transsexuelle Nadia Brönimann zeigt erstmals ihren Traummann Quelle: www.transgender-net.de |
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TS - Bericht in der Stuttgarter Zeitunghttp://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/389101 |
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Intersexuelle werden nach der Geburt zu Jungen
oder Mädchen operiert - viele leiden darunter / Von Katrin Hummel Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.01.2003, Nr. 12 / Seite 7 |
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Thema :Suizidrate bei Transsexuellen, |
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http://www.aerztlichepraxis.de/db/shownews/1029758136/7/1/news.html
Frauen, die eine Umwandlung zum Mann wünschen, nehmen eine langwierige Prozedur in Kauf. Neben dem chirurgischen Eingriff steht ihnen eine lebenslange hormonelle Therapie bevor. Was der Urologe dabei leisten kann, beschreibt Dr. med. Jens Schlicht aus eigener Praxiserfahrung. |
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LIFELINE - Medizin und Gesundheit - Transsexualität & Geschlechtsumwandlung
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Ein Artikel zum Thema TS/TV |
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Bundesregierung zur Situation von TransidentenAntwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Christina Schenk und der Fraktion der PDS - Drucksache 14/9789 - Situation
von Transidenten in Recht und Gesellschaft vom 31.7.2002
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Schröder ist gegen ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche PaareBundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat der Forderung nach einem vollständigen Adoptionsrecht für homosexuelle Paare eine Absage erteilt. "Ein explizites gemeinsames Adoptionsrecht ist rechtlich schwierig und derzeit nicht vorgesehen," sagte er in einem Interview mit der schwul-lesbischen Monatszeitung QUEER. Mit der derzeit geltenden Regelung des sogenannten "kleinen Sorgerechts" könnten schwule und lesbische Paare in Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern bereits in allen Fragen des Alltags ein geregeltes Familienleben führen. Queer, 24.08.2002. Quelle: www.queer.de |
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Bürgermeister findet Plakat der Grünen pornografischWegen des Vorwurfs der Pornografie hat Königsteins Bürgermeister Siegfried Fricke (CDU) ein Wahlplakat der Grünen zum Thema Schwule und Lesben aus dem Verkehr gezogen. Das verbotene Plakat zeigt zwei nackte Frauen und zwei nackte Männer mit dem Slogan "Wir machen's gleich". Darunter könne "der Geschlechtsakt verstanden" werden, meint Fricke und sieht Gefahren für "die allgemeinen Moralvorstellungen" und "das seelische Wohl von Minderjährigen". Frankfurter Rundschau, 28.08.2002. Quelle: www.transgender.at
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| Transgender-Teeniepaar
ermordet Washington In Washington D.C. sind am Montag zwei Transgender-Teenager im Südosten der Stadt erschossen worden. Das berichtet die Washington Post. Dean Davis (18) und Wilbur Thomas (19), die biologische Männer sind, aber als Frauen leben und gekleidet sind, sind in ihrem Wagen von einer unbekannten Person mit mehr als zwanzig Schüssen getötet worden. Die Polizei vermutet eine persönliche Auseinandersetzung, auch ein Hassverbrechen schließt sie nicht aus. (cs) Queer © 14.08.02 16:25 |
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Beschluss des 14. LSVD-Verbandstags 2002
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Katholische Kirche zeigt ihr wahres altes Gesicht ...
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Mehr HIV-Infektionen in Deutschland befürchtetBerlin:
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In der neuesten Ausgabe des STERN , Heft Nr. 32, Ausgabe vom 01.08.2002 ist ein Artikel über schädliche Nebenwirkungen von Hormonen veröffentlicht.Der Artikel ist zu finden unter: http://www.stern.de/wissenschaft/spezial/002/index.php4 |
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"Homo-Ehe"
ist verfassungsgemäß
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BerlinOnline: Transsexueller will ins Frauengefängnis / Verfassungsgericht soll Umzug...Transsexueller will ins FrauengefängnisVerfassungsgericht soll Umzug durchsetzen |
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Transsexualität: Welches Geschlecht hat die SEELE?Schon als Kind war da die Ahnung, dass sie ein Mädchen ist. Aber 29 Jahre lang hat Nadia Brönimann im Körper eines Mannes gelebt.
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Donnerstag, 13. Juni 2002 Berliner ZeitungKein Anspruch auf teure Klinik POTSDAM. Gesetzlich versicherte Transsexuelle haben, wenn sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen, keinen Anspruch auf Behandlung durch teure Spezialisten. Nach Ansicht des Landessozialgerichts Brandenburg sind die Kassen nur zur Übernahme der Kosten für eine "ausreichende, zweckmäßige" Operation verpflichtet. Das Gericht wies am Mittwoch in Potsdam die Berufung eines 60-Jährigen aus Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) zurück, der die Behandlung bei einem Arzt in einer Potsdamer Privatklinik erstreiten wollte und damit in erster Instanz gescheitert war. In einem ähnlich gelagerten, unmittelbar zuvor verhandelten Fall soll das Urteil auf Wunsch des Klägers erst in der kommenden Woche verkündet werden. Zur Gewährung der bestmöglichen Behandlung ist die beklagte AOK Brandenburg laut Urteilsbegründung nicht verpflichtet. Gutachter hätten bezeugt, dass der vom Kläger gewünschte Eingriff auch in Kliniken in Frankfurt oder München in ausreichender Qualität, jedoch erheblich billiger vorgenommen werden könnte, sagte Richter Dirk Vallentin. Eine entsprechende Behandlung sei von der AOK Brandenburg auch bewilligt worden. Einen Vergleich schlugen beide Parteien aus. Der Richter hatte mit Hinweis auf die körperliche Verfassung des schwer behinderten Klägers vorgeschlagen, dass die Kasse die Privat-Operation anteilig in Höhe der bewilligten Kosten bezahlen könnte. Ein AOK-Vertreter lehnte dies ab, da eine solche Ausnahmeregelung andere zur Nachahmung reizen könnte. Der Kläger will nun vor das Bundessozialgericht ziehen. Er könne die Geschlechtsumwandlung nicht aus eigener Tasche bezahlen, wolle sich aber aus Furcht vor Komplikationen keinesfalls von einem anderem Arzt als dem Potsdamer Spezialisten behandeln lassen. (dpa) |
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BerlinOnline: In acht Stunden von einem Leben ins andere / Der 32jährige Stefan R. wurde als...In acht Stunden von einem Leben ins andere. Der 32jährige
Stefan R. wurde als Mädchen geboren. |
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Transgender - Magazin eingestelltMünchen - Das Print - Magazin "TransGenderLife" wird aus persönlichen Gründen eingestellt. Herausgeberin und Chefredakteurin Charis Berger erklärte, gesundheitliche Schwierigkeiten zwängen sie zur Aufgabe ihres Projektes. Zwar sein Verhandlungen zur Übernahme des Transgender - Teils in einem Print - Medium der deutschen Queer - Szene geführt worden, doch habe man sich letztlich nicht einig werden können. Übrig bleiben soll nach dem Willen Bergers der Internet - Auftritt unter www.genderlife.de. (fs) Quelle: rik 06/02
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Mehr Rechte für TranssexuelleHelsinki - Transsexuelle erhalten in Finnland einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung des Geschlechts. Die Abgeordneten des Reichtstages stimmten mit 104 zu 67 Stimmen dafür. Die betroffene Person muss glaubhaft versichern, dass sie sich zum anderen Geschlecht zugehörig fühle. Ein ärztliches Attest ist dazu nicht notwendig. Die Operationen sind für die Betroffenen kostenlos. Im gleichen Atemzug wurden die Rechtsfolgen eine Geschlechtsumwandlung bei verheirateten Personen mit geregelt. Aus einer heterosexuellen Ehe wird dann automatisch eine "registrierte Partnerschaft" für Homo-Paare. (fs)
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Kündigungsgrund Homosexualität?Arbeitgeber sind nicht zu Sittenwächter berufen.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 1994 festgestellt. Danach
wurde die Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit allein wegen
dessen Homosexualität als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig
bewertet. Von Rechtsanwalt Oliver Viehweg, Sozietät Grebe Viehweg,
Mauritiuswall 47, Quelle: rik 06/02
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Michaela Lindner, transidente Frau, über den Streß der Schubladen und neue Familienkonzepte |
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Hermaphroditen und andere geschlechtliche Varianten - zwischen Mythos
und Wirklichkeit Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Bundesarbeitskreis Medizinethik: Presse |
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Transentanzen in Tallinn |
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England: Lesben und Schwule sollen Kinder adoptieren dürfenDie britische Regierung plant, die Adoption künftig
auch für schwul-lesbische Paare und Unverheiratete zu ermöglichen.
Das meldet die Tageszeitung "The Independent". Damit soll
die Zahl der Kinder erhöht werden, die in einer "liebevollen
Umgebung" aufwachsen, so Gesundheitsminister Alan Milburn. Von
60.000 Kindern, die in Heimen leben, werden jährlich nur 3.000
in Familien vermittelt. Die Opposition hat bereits Wiederstand gegen
das Gesetzevorhaben angekündigt. (cs) |