PresseNews

 


Hineingeboren ins falsche Geschlecht      Reportage Kölner Stadtanzeiger 20./21. August 2011  by Petra Pluwatsch

Angeborene Fehlbildungen durch Haarspray
Haarspray am Arbeitsplatz verdoppelt bis verdreifacht für werdende
Mütter die Wahrscheinlichkeit, einen Sohn mit einer Fehlentwicklung der
Harnröhre zu gebären. Das haben britische, irische und spanische
Forscher bei einer Umfrage unter annähernd 900 Frauen herausgefunden.
Vermutlich beeinträchtigen so genannte Phtalate im Haarspray die
Entwicklung der Föten im Mutterleib. Diese Substanzen stehen unter
Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören. Bei den betroffenen neugeborenen
Jungen endet die Harnröhre an der Unterseite des Penis. In den meisten
Fällen können Urologen diese Fehlentwicklung nach dem ersten Geburtstag
operativ korrigieren.
Quelle:  Enironmental health perspectives

Tolle Ausrede für Männer:
Neue Frisur?
Das Gehirn erkennt Frisuren unabhängig vom Gesicht. Bislang glaubten
Forscher, dass Haare als Teil des Gesichts wahrgenommen werden.
Möglicherweise gibt es aber nicht nur Menschen, die keine Gesichter
erkennen, sondern auch solche, die keine Frisuren erkennen. Eine Ausrede
für Alle, die nie neue Frisuren bemerken.
Quelle: New Scientist, University College London

Hormonbelastung im Mineralwasser
Mineralwasser ist zum Teil deutlich mit Umwelthormonen belastet, die dem
weiblichen Sexualhormon ähnlich sind. Das haben Frankfurter
Wissenschaftler im Auftrag des Umweltbundesamtes herausgefunden. Von den
20 untersuchten Mineralwassern waren 12 so stark belastet, dass sie laut
den Forschern "hormonell betrachtet in etwa die Qualität von
Kläranlagenabwasser aufweisen". Die Studie zeigte außerdem, dass die
Hormonbelastung von Wasser aus PET-Flaschen etwa doppelt so hoch war wie
die von Glasflaschen. Noch können die Wissenschaftler nicht abschätzen,
ob die Hormone im Mineralwasser die Gesundheit belasten.
Quelle: Environmental Science and Pollution Research, Univerität
Frankfurt a.M.

Männer radeln besser ohne Nase


Herkömmliche Fahrradsättel mit den lang nach vorne ausgezogenen Nasen
beeinträchtigen bei männlichen Radfahrern Funktion und Empfindung ihrer
Geschlechtsorgane. Dagegen haben sich Sättel ohne Nase bei einer
Untersuchung an 90 US-amerikanischen Fahrrad-Streifenpolizisten als
deutlich gesünder und angenehmer erwiesen.


Quelle: Journal of Sexual Medicine /Eurekalert 2008


Wie kann man (schon als Kind) sicher Mann und Frau unterscheiden?

Geschlechtsdimorphismus
?Ich bin ein Mann,? so sang uns Ted Herold 1959 sein Geschlecht vor. Das
ist raffiniert, denn woran wir im Alltag erkennen, ob unser Gegenüber
ein Mann oder eine Frau ist, lässt sich nicht durch ein einziges Merkmal
klar bestimmen. Zunächst spielen Kleidung, Frisuren, und vor allen
Dingen auch das Verhalten eine Rolle. Männer und Frauen eignen sich zwar
sprichwörtlich nicht zum Zusammenleben, doch biologisch unterscheiden
sie sich im Vergleich mit anderen Arten gar nicht so grundlegend von
einander. Der Geschlechtsdimorphismus des Homo Sapiens, der Unterschied
der Geschlechter, liegt nur bei zehn bis zwanzig Prozent. Andere Arten
haben da mehr drauf: Pfaue etwa, wo allein die Männchen das schöne
fächerförmige Rad schlagen können. Bei anderen Arten ist das Weibchen
doppelt so groß wie das Männchen.

Täuschung nicht ausgeschlossen
Gerade Kinder ordnen fremde Personen zwar schnell einem Geschlecht zu,
aber das muss nicht immer das Richtige sein. Bei ihnen spielen äußere
Merkmale wie die Frisur oder die Kleidung eine besonders große Rolle.
Aber auch für Erwachsene fällen voreilige Urteile: Babys, die mit der
vermeintlich falschen Farbe angezogen sind, werden ohne zu zögern
eingeordnet: rosa gleich Mädchen, blau sind Jungen. Transvestiten
verfahren prinzipiell nach derselben Methode um die Umgebung zu
täuschen. Sie benutzen bewusst kulturell eindeutige Markierungen des
anderen Geschlechts.

Gesichterfragen
Wissenschaftliche Tests haben überraschendes gezeigt: Bilder von reinen
Gesichtern, am Computer auf die Form reduziert und befreit von Merkmalen
wir den Haaren, können nicht eindeutig dem richtigen Geschlecht
zugeordnet werden. Die Trefferquote gleicht dem Zufall. Andere Merkmale
sind da schon zuverlässiger. Die weibliche Stimme ist ungefähr eine
Oktave höher als die männliche. Wesentlich sicherer erkannten
Testpersonen das Geschlecht aber an einem dritten Merkmal: dem Gang.
Umrisse von laufenden Personen konnten wesentlich erfolgreicher als die
Gesichter dem richtigen Geschlecht zugeordnet werden. Überspitzt
formuliert laufen Männer wie Cowboys und Frauen wie auf dem Catwalk.

Fazit
Im Alltag benutzt der Mensch eine Kombination aus verschiedenen
Merkmalen, um das Geschlecht zu erkennen: Natürlich spielen offenkundig
sichtbare Geschlechtsmerkmale, wie die weibliche Brust, die sich unter
dem T-Shirt abzeichnet, eine Rolle. Die Kleidung selber und die Frisur
sind auch Indizien. Daneben gibt es noch eine Reihe unterschwelliger
Merkmale: Männer und Frauen unterscheiden sich vor allem am Gang, durch
ihre Stimme und auch ? aber wesentlich weniger zuverlässig ? am Gesicht.
Aus den Einzelmerkmalen setzt sich dann das Gesamtbild zusammen, nach
dem wir unser Urteil fällen.

Mehr Infos (Manuskript als PDF und Audio als MP3) unter:
http://www.wdr5.de/sendungen/leonardo/sendungsdetailseite.html?tx_wdr5ppfe_pi1%5BshowUid%5D=1128642&tx_wdr5ppfe_pi1%5BbeitragsUid%5D=9350&cHash=194a65c810

Männer-Hormon macht Mut zum Risiko


Je höher der Testosteron-Spiegel, desto höher darf auch das finanzielle
Risiko sein. Männer machen eher riskante Geldgeschäfte als Frauen, und
Männer mit erhöhtem Testosteronspiegel riskieren dabei auch noch mehr
Geld als andere.


Quelle: Evolution and Human Behaviour ( 2008 )



Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 77/2008 vom 23. Juli 2008

Beschluss vom 27. Mai 2008 – 1 BvL 10/05

 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz verfassungswidrig

Der 1929 geborene Antragsteller ist seit 56 Jahren verheiratet. Aus der
Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Schon seit langem fühlt er sich
dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Aufgrund gerichtlicher
Entscheidung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) führt er seit 2001
einen weiblichen Vornamen. Im Jahre 2002 unterzog er sich einer
geschlechtsumwandelnden Operation. Anschließend beantragte er, nach dem
Transsexuellengesetz festzustellen, dass er als dem weiblichen
Geschlecht zugehörig anzusehen sei. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG ist
allerdings Voraussetzung für die Feststellung und rechtliche
Anerkennung der anderen Geschlechtszugehörigkeit, dass der Betroffene
nicht verheiratet ist. Der Antragsteller und seine Ehefrau haben jedoch
nicht die Absicht, sich scheiden zu lassen, da ihre Beziehung intakt
ist.

Auf eine Vorlage des Amtsgerichts Schöneberg, das sich im Hinblick auf
das gesetzliche Erfordernis der Ehelosigkeit gehindert sah, dem Antrag
des Antragstellers zu entsprechen, kam der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG
verfassungswidrig ist. Es ist einem verheirateten Transsexuellen nicht
zumutbar, dass seine rechtliche Anerkennung im neuen Geschlecht
voraussetzt, dass er sich von seinem Ehegatten, mit dem er rechtlich
verbunden ist und zusammenbleiben will, scheiden lässt, ohne dass ihm
ermöglicht wird, seine ehelich begründete Lebensgemeinschaft in
anderer, aber gleich gesicherter Form fortzusetzen. Dem Gesetzgeber
wurde aufgegeben, bis zum 1. August 2009 den verfassungswidrigen
Zustand zu beseitigen. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung ist § 8
Abs. 1 Nr. 2 TSG (Erfordernis der Ehelosigkeit) nicht anwendbar.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

  I. § 8 TSG trägt dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf
     Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität
     grundsätzlich Rechnung, indem er die personenstandsrechtliche
     Anerkennung des durch operativen Eingriff geänderten Geschlechts
     eines Transsexuellen ermöglicht. Allerdings verlangt § 8 Abs. 1
     Nr. 2 TSG als Voraussetzung für die Personenstandsänderung, dass
     der Betroffene nicht verheiratet ist. Mit dieser Voraussetzung
     wird ein verheirateter Transsexueller, der erst im Laufe der Ehe
     seine Transsexualität entdeckt hat oder sich dazu entschlossen
     hat, sein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht zu
     offenbaren und sich diesem Geschlecht durch operativen Eingriff
     auch körperlich angleichen zu lassen, in der Wahrnehmung und
     Ausübung seines Rechts auf personenstandsrechtliche Zuordnung zum
     anderen Geschlecht eingeschränkt. Mit ihr wird er vor die
     Alternative gestellt, entweder an seiner Ehe festzuhalten, dann
     aber trotz bereits stattgefundener körperlicher
     Geschlechtsumwandlung keine rechtliche Anerkennung seiner neuen
     Geschlechtsidentität zu erhalten. Oder er muss sich, um die
     rechtliche Anerkennung zu erhalten, scheiden lassen, auch wenn er
     und sein Ehegatte weiterhin ehelich verbunden bleiben wollen.

 II. Diese Beeinträchtigung, die ein verheirateter Transsexueller durch
     § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG erfährt, ist unverhältnismäßig.

     1. Das legitime Anliegen des Gesetzgebers, das Rechtsinstitut der
        Ehe, die unter dem besonderen Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG
        steht, als Form des rechtlich abgesicherten Zusammenlebens
        ausschließlich Mann und Frau, also Partnern verschiedenen
        Geschlechts, vorzubehalten, ist von hohem Gewicht. Die
        rechtliche Anerkennung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit
        eines verheirateten Transsexuellen würde dazu führen, dass
        seine Ehe von Partnern des gleichen Geschlechts fortgeführt
        würde.

     2. Demgegenüber wiegt aber auch die Beeinträchtigung schwer, die
        ein verheirateter Transsexueller durch § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG
        erfährt. Insbesondere wird die bestehende Ehe des Betroffenen
        in erheblichem Maße beeinträchtigt. Drängt der Staat Ehegatten
        zur Scheidung ihrer Ehe, dann läuft dies nicht nur dem
        Strukturmerkmal der Ehe als dauerhafter Lebens- und
        Verantwortungsgemeinschaft zuwider. Es wird damit auch der
        bestehenden Ehe der ihr von Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete
        Schutz entzogen. Dieser Schutz entfällt nicht dadurch, dass der
        transsexuelle Ehegatte während der Ehe durch operative
        Eingriffe seine äußeren Geschlechtsmerkmale dem empfundenen
        Geschlecht anpasst. Damit wird die Ehe zwar im Tatsächlichen
        und nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nunmehr von
        gleichgeschlechtlichen Partnern geführt. Sie ist aber weiterhin
        eine dauerhafte Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft von zwei
        Ehegatten. Hinzukommt, dass auch der Ehegatte des
        Transsexuellen eine starke Beeinträchtigung des Schutzes seiner
        Ehe erfährt. Auch er wird dem Entscheidungskonflikt ausgesetzt,
        entweder an der Ehe festzuhalten, damit aber zu verhindern,
        dass sein Ehegatte die rechtliche Anerkennung seiner
        Geschlechtsidentität findet, oder sich gegen den eigenen Willen
        von seinem Partner scheiden zu lassen und damit nicht nur die
        Trennung von ihm auf sich zu nehmen, sondern auch die mit der
        Ehe verbundene rechtliche Absicherung zu verlieren.
        
     3. Das gesetzgeberische Interesse am Erhalt des Instituts der Ehe
        als Vereinigung von Mann und Frau muss grundsätzlich nicht
        hinter das Interesse eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares am
        Erhalt ihrer Ehe zurücktreten, ebenso wie sich der Gesetzgeber
        nicht ohne weiteres über das Interesse eines Ehepaares an der
        Beibehaltung ihrer bestehenden Ehe hinwegsetzen kann.
        Allerdings fällt hier ins Gewicht, dass durch die Regelung
        konkret gelebte Beziehungen in eine existentiell erfahrene
        Krise geführt werden. Es geht um das weitere Schicksal eines
        gemeinsam gegangenen Lebensweges und damit um Folgen von
        subjektiv existentieller Dimension. Demgegenüber wird das
        Prinzip der Verschiedengeschlechtlichkeit angesichts der
        konkreten Umstände nur am Rande berührt. Es handelt sich bei
        den hier in Rede stehenden Fällen nur um eine geringe Zahl von
        Transsexuellen, die erst während der Ehe ihre Transsexualität
        entdeckt oder offenbart haben und deren Ehe an dieser
        tiefgreifenden Veränderung der Paarbeziehung nicht zerbrochen
        ist, sondern nach dem Willen beider Ehegatten fortgesetzt
        werden soll.

        Entscheidend für die Gewichtung ist insbesondere das
        Zusammenspiel von Art. 6 Abs. 1 GG mit dem ebenfalls
        grundrechtlich geschützten Recht auf Anerkennung der
        selbstbestimmten geschlechtlichen Identität. Die besondere
        Belastung, die § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit sich bringt, liegt
        darin, dass sie zur Durchsetzung des gesetzgeberischen Willens
        die Realisierung des einen Grundrechts von der Aufgabe des
        anderen abhängig macht. Dies führt die Betroffenen nicht nur in
        eine kaum zu lösende innere Konfliktlage, sondern auch zu einer
        unzumutbaren Grundrechtsbeeinträchtigung. § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG
        ist daher verfassungswidrig, weil er einem verheirateten
        Transsexuellen nicht die Möglichkeit einräumt, die rechtliche
        Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit zu erlangen,
        ohne seine Ehe beenden zu müssen. 

III. Es liegt in der Entscheidung des Gesetzgebers, auf welche Weise er
     die Verfassungswidrigkeit behebt. Will er nicht zulassen, dass
     Paare in der Ehe verbleiben, bei denen es durch Feststellung der
     geänderten Geschlechtszugehörigkeit des transsexuellen Ehegatten
     zu einer personenstandsrechtlichen Gleichgeschlechtlichkeit kommt,
     ist ihm dies unbenommen, da sein Anliegen Art. 6 Abs. 1 GG
     Rechnung trägt. Er muss dann aber Sorge tragen, dass die bisherige
     Ehe des Transsexuellen jedenfalls als rechtlich gesicherte
     Verantwortungsgemeinschaft fortbestehen kann. So kann er sie in
     eine Eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine rechtlich
     abgesicherte Lebensgemeinschaft sui generis überführen, muss dabei
     aber dafür Sorge tragen, dass die erworbenen Rechte und
     auferlegten Pflichten aus der Ehe dem Paar ungeschmälert erhalten
     bleiben.
     
     Angesichts der geringen Zahl der betroffenen verheirateten
     Transsexuellen kann der Gesetzgeber sich aber auch dafür
     entscheiden, ihnen die Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung
     ihres geänderten Geschlechts bei Fortführung ihrer Ehe zu eröffnen
     und dafür § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG zu streichen.

 IV. Angesichts der Schwere der Beeinträchtigung, die ein verheirateter
     Transsexueller durch die Versagung der rechtlichen Anerkennung
     einer empfundenen und gewandelten Geschlechtszugehörigkeit
     erfährt, wird § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG bis zum Inkrafttreten einer
     Neuregelung für nicht anwendbar erklärt.

Die Entscheidung ist zu Ziff. IV mit 7 : 1 Stimmen, im Übrigen
einstimmig ergangen.

           
Copyright © 2008 BVerfG

 


                     Quelle: NRZ Nr.272/ Donnerstag,22.November 2007
Neues aus der Wissenschaft
Zu viel Testosteron lässt Hirnzellen absterben
New Haven (USA) - Das männliche Sexualhormon Testosteron spielt auch bei
der Regulation der Funktion von Gehirnzellen eine wichtige Rolle. Jetzt
konnten amerikanische Forscher nachweisen, dass ein erhöhter
Testosteronspiegel Nervenzellen abtötet, indem der programmierte Zelltod
in Gang gesetzt wird. Der Befund könnte für Hormonersatztherapien und
Nebenwirkungen von Anabolika von Bedeutung sein. Das Absterben von
Nervenzellen bei hohen Testosteronkonzentrationen würde möglicherweise
bestimmte Hirnfunktionen dauerhaft schädigen und könnte verschiedene
Erkrankungen auslösen, schreiben die Wissenschaftler im "Journal of
Biological Chemistry".

"Wir konnten erstmals zeigen, dass eine erhöhte Konzentration von
Testosteron das Überleben von Neuroblastomzellen durch Aktivierung des
programmierten Zelltods beeinträchtigt", sagt Barbara Ehrlich von der
Yale University in New Haven. Sie und ihre Kollegen hatten den
Testosteronspiegel in Kulturen von Nervenzellen vorübergehend für sechs
bis zwölf Stunden erhöht. Das genügte, um einen speziellen, von
Kalziumionen abhängigen Signalweg zu aktivieren, der das
Selbstmordprogramm der Zellen auslöst. Auch bei Hirnkrankheiten wie
Alzheimer und Huntington sterben Hirnzellen durch programmierten Zelltod
ab. Es wäre nicht auszuschließen, so Ehrlich, dass der missbräuchliche
Einsatz von Testosteron und anderen Steroiden als Anabolika,
Hirnfunktionen beeinträchtigen und Krankheiten auslösen könnte.

Links: Yale University: http://www.yale.edu/
Journal of Biological Chemistry

Wissenschaft aktuell
Quelle: Yale University


 

Australiens Mädchen dürfen Jungen werden
Von Oliver Tolmein

22. April 2004 Weder die Namen der beteiligten Anwälte noch die des Antragstellers sind bekannt, selbst das Aktenzeichen der Gerichtsentscheidung wird nicht veröffentlicht. Dabei geht es in dem Verfahren, das vor wenigen Tagen vor einem australischen Gericht verhandelt und entschieden wurde, nicht um organisierte Kriminalität und Zeugenschutz.

In Re Alex wird erörtert, was einen Jungen zum Jungen macht - und ob ein Kind das Recht hat, sein biologisches, erkennbares Geschlecht zu verändern. Die dreizehnjährige Alex, die nur Hosen trägt, eine gewisse Meisterschaft im Armdrücken entwickelt hat, seit ihrer Einschulung nur auf Jungentoiletten geht und die sich, wie sie in den Gerichtsverhandlungen und gegenüber Sachverständigen betonte, vor allem sexuell zu Mädchen hingezogen fühlt, dabei aber keineswegs als lesbisch gelten will, darf sich nach dem Urteil eines australischen Familienrichters einer mehrstufigen irreversiblen Hormontherapie unterziehen.

Durchsetzungsfähiger und aggressiver

Das Wachstum der Brüste und die Menstruation werden unterdrückt, Alex wird eine tiefe Stimme bekommen, ihre Körperbehaarung soll sich verstärken, ihre Klitoris vergrößern, und sie werde, versicherte ein medizinischer Sachverständiger, der sich dafür aussprach, Alex in drei Jahren Testosteron-Implantate einzusetzen, "durchsetzungsfähiger und aggressiver werden und ausgeprägtere sexuelle Bedürfnisse entwickeln".

Richter Nicholson, der nicht nur Mediziner, sondern auch Verwandte von Alex, Lehrer und den Behindertenbeauftragten ins Verfahren einbezogen hat, beruft sich in seiner Entscheidung vor allem auf das Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das in seinem Artikel 8 die Identität unter besonderen Schutz stellt. Zur Identität, argumentiert Nicholson, der mit seiner Entscheidung juristisches Neuland betritt, gehöre gerade auch das auf sein Geschlecht bezogene Selbstverständnis des Kindes.

Änderung der Geburtspapiere

In nationalstaatlichen gesetzlichen Regelungen und Entscheidungen anderer Gerichte wird die Geschlechtsumwandlung bei transsexuellen Menschen meist erst mit beginnender Volljährigkeit für zulässig erachtet. Als Ergebnis des australischen Verfahrens wird zudem nicht nur die Behandlung selbst, sondern auch die Änderung des Namens und der Geburtspapiere von Alex zugelassen. Nach dem deutschen Transsexuellengesetz, das wegen der entsprechenden Bestimmungen auch kritisiert wird, ist dagegen die gerichtliche Feststellung der neuen Geschlechtsidentität erst nach einem operativen Eingriff möglich und wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, daß er keine Kinder mehr zeugen oder bekommen kann.

Rechtlich problematisch war in dem australischen Verfahren, daß Wünsche und Reife des Kindes aus zwei unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden mußten. Das Gericht hatte einerseits, um seine Zuständigkeit zu begründen, festzustellen, daß Alex nicht in der Lage ist, die Entscheidung für eine Therapie selbst zu treffen, da sie die Tragweite der Behandlung noch nicht vollständig erfaßt. Andererseits aber war es zur Legitimation des so folgenreichen Eingriffs bei einer Jugendlichen am Beginn ihrer Pubertät erforderlich herauszuarbeiten, daß deren Wünsche und Vorstellungen konsistent sind und sich ihre Entscheidung, künftig als Mann leben zu wollen, voraussichtlich auch nicht mehr ändern wird.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.04.2004, Nr. 95 / Seite 48


 

Ein Traum von Mädchen

Mit Hilfe von Hormonen darf ein 13-Jähriger sein Geschlecht wechseln. Die Behandlung ist umstritten – und unumkehrbar

Von Martin Spiewak


Foto: Verlagshaus Hilby; www.hilby.org

 


Jeden Abend nimmt Johanna das braune Fläschchen und zählt die Tropfen. Zwölf Stück darf sie zurzeit nehmen. Bald werden es sechzehn, dann zwanzig sein. Sie lässt die Tropfen in einen kleinen Becher fallen und trinkt vorsichtig die durchsichtige Flüssigkeit. Dann legt sie sich schlafen in der Hoffnung, beim Aufwachen ein bisschen mehr Mädchen zu sein.

Wer Johanna Below (Name von d. Red. geändert) sieht, hat keinen Zweifel daran, dass sie ihrem Ziel sehr nahe ist. Die Haare sind lang und dunkelblond, über der schlanken, noch kindlichen Figur trägt sie eine blaue Jacke, dazu einen kurzen Rock und Turnschuhe. Wenn Johanna lächelt, blitzt eine Zahnspange. Wenn sie sich schnäuzt, führt sie das Taschentuch mit beiden Händen behutsam zur Nase. Ein Junge würde das nicht so machen. Ein 14-jähriges Mädchen schon, eines das in Bravo und Jam am liebsten die Fotoromane liest, das in der Schule Mathe hasst und später einmal Floristin werden möchte oder Schauspielerin. „Andere Rollen zu spielen“, das gefalle ihr, sagt sie, „und wenn die Leute klatschen“.

Mit anderen Rollen hat Johanna Erfahrung, solange sie denken kann. Doch jetzt hat sie begonnen, ihr ganzes Leben unwiderruflich zu verändern. Das hängt mit den Tropfen zusammen. Es sind Östrogene, Hormone, die aus einem Mädchen eine Frau werden lassen und die Johanna fehlen. Denn sie kam als Junge zur Welt, 1990, und bis heute quält sie das, was „der kleine Unterschied“ genannt wird und in Wirklichkeit die Menschheit teilt wie nichts anderes. Das wissen insbesondere diejenigen, die auf der einen Seite geboren wurden, doch fühlen, dass sie auf die andere Seite gehören. Rund 6000 medizinisch betreute Transsexuelle gibt es laut Schätzungen in Deutschland.

Wenn sie erwachsen sind, können sie, nachdem sie längere Zeit im neuen Geschlecht gelebt haben, mit Hormonen behandelt und schließlich operiert werden: von Mann zu Frau, von Frau zu Mann. Sind sie jedoch noch Teenager oder gar Kinder, wird es schwieriger, sehr viel schwieriger. Bei Johanna wagen Hamburger Ärzte und Psychologen den Versuch. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, sagt Achim Wüsthof von der Hamburger Universitätsklinik, der Johanna die Hormone verschreibt. Weltweit gibt es kaum einen Patienten, der zu einem früheren Zeitpunkt hormonell therapiert wurde. Monatelang hatte der Psychiater Wilhelm Preuss aus der Abteilung für Sexualforschung Johanna beobachtet. Er hatte nach Freunden und Hobbys gefragt, nach Ängsten und Träumen. Die Ärzte haben geschaut, wie sie spricht und sich bewegt, und im Beisein der Mutter ihr Leben aufgerollt. Am Ende musste eine vielköpfige Ethikkommission die heikle Frage beantworten: Ist eine 13Jährige reif genug, zu entscheiden, in welchem Körper sie in Zukunft leben möchte? Darf man einem Teenager geschlechtsumwandelnde Medikamente geben, deren Folgen nicht mehr rückgängig gemacht werden können? Soll man warten, ob die Pubertät Johanna vom Wunsch, ein Mädchen zu sein, noch abbringt? Oder soll die Therapie eben gerade vor der Pubertät beginnen, weil sich danach Johannas Körper so sehr verändert haben wird, dass immer sichtbar sein wird, dass sie einst ein Mann war. Jeder Weg birgt das Risiko einer späteren Katastrophe.

Nur wenige ärztliche Entscheidungen sind so folgenschwer und beruhen gleichzeitig auf so unsicheren medizinischen Indizien wie die zur Behandlung eines Minderjährigen, der meint, im falschen Körper zu stecken. Denn bislang hat die Wissenschaft keine verlässlichen genetischen oder körperlichen Besonderheiten entdeckt, an denen man transsexuelle Menschen erkennen könnte. Johanna hat die genetische Ausstattung eines Jungen, sie trägt die Geschlechtsteile eines Jungen, in ihr wirken die Hormone eines Jungen. Die Ärzte müssen mit dem vorlieb nehmen, was Johanna erzählt und wie sie sich gibt.

„Geh doch zu den Mädchen“

In diesem Punkt scheint ihr bisheriges Leben kaum Zweifel zuzulassen. Johanna wünschte, ein Mädchen zu sein, seitdem sie wusste, was Mädchen und Jungen sind, erzählt ihre Mutter. Mit Vorliebe verkleidete sie sich und wollte die Kleider und Röcke auch dann nicht ausziehen, wenn anderen Kindern das Spiel längst langweilig geworden war. Im Kindergarten hielt sie sich an die Mädchen. Wurden die Jungen aufgerufen, blieb sie sitzen. Jeder Friseurbesuch wurde zum Kampf. „Sie wehrte sich, als würde man ihr sonst etwas abschneiden“, erinnert sich die Mutter. Schon bald habe sie es aufgegeben, gegen den Willen ihres damaligen Sohnes anzugehen: „Johanna war so. Es hat alles nichts genutzt.“ Für eine Zeit lang fanden Mutter und Kind einen Kompromiss: Zu Hause darfst du dich wie ein Mädchen kleiden, draußen auf der Straße ziehst du dich wie ein Junge an.

Schwieriger wurde es, als Johanna in die Schule kam. Die Jungen wunderten sich, dass ihr Klassenkamerad nie mit ihnen spielte. Irgendwann beim Sport warfen sie ihn aus der Umkleidekabine: „Geh doch zu den Mädchen.“ Das tat sie. In den Ferien, vor dem Beginn der zweiten Klasse, fiel die Entscheidung: Vom kommenden Schuljahr an kannst du in Mädchenkleidern gehen. Am ersten Tag traute sich Johanna nicht. Am zweiten fasste sie sich ein Herz und setzte sich im Kleid auf ihren Platz. Das Leben als Junge war beendet. Als sie drei Jahre später die Schule wechselte, wusste außer den Lehrern und den Klassenkameraden kaum jemand, dass Johanna einst Johannes hieß.

Eine derart ausgeprägte Rebellion gegen das angeborene Geschlecht, in der Fachsprache Cross-Gender-Verhalten, kommt bei Kindern selten vor. Die Ausbildung ihrer Geschlechtsidentität beginnt früh und bleibt in der Regel stabil. Bereits mit neun Monaten unterscheiden Säuglinge die Gesichter von Männern und Frauen, mit 28 Monaten können sie Männer und Frauen benennen, wenig später den Geschlechtern Stereotype zuordnen (stark-schwach, laut-leise). Im Kindergarten spielen sie häufiger mit ihresgleichen. Und spätestens zum Schulbeginn wissen sie, dass das Geschlecht etwas Dauerhaftes ist, das sich nicht mehr verändert. Zwar kommt es nicht selten vor, dass Jungen lieber mit Mädchen spielen, Mädchen sich wie Jungen kleiden. Solch geschlechtsatypisches Verhalten gehe jedoch „mit wachsendem Alter auf Druck der Peergroup meist rasch zurück“, sagt der Kinderpsychologe Bernd Meyenburg.

Ist das nicht der Fall, tauchen sie in Meyenburgs Sprechstunde in der Frankfurter Universitätsklinik für Kinder und Jugendpsychiatrie auf. Die meisten seiner kleinen Patienten sind männlich. Der Grund: Ein Mädchen, das kurze Haare trägt, nur Hosen anzieht und mit Autos spielt, fällt nicht so sehr auf wie ein Junge, der mit einem Rock herumläuft. Vorrangiges Ziel der Gespräche ist nicht, betont Meyenburg, dass das Kind sein Geschlecht unbedingt akzeptiert. Vielmehr versuche man gemeinsam herauszufinden, wo die Ursachen der Störung liegen.

So berichtet Meyenburg von einem Mädchen, das unter seinem Geschlecht litt und jahrelang als Junge auftrat. In der Therapie kam heraus, dass der Vater das Kind missbraucht hatte und es sich deshalb sicher war, als Mädchen nur unglücklich werden zu können. Solche Beispiele haben Meyenburg gegenüber dem frühen Beginn einer geschlechtsverändernden Behandlung skeptisch gemacht: „Gerade in der Pubertät kann so viel geschehen. Man sollte sie abwarten.“

Doch genau die machte Johanna panische Angst. Was ihr blühen würde, wenn ihre Mannwerdung einsetzt, hat sie an ihren Brüdern sehen können. Plötzlich beginnen Haare im Gesicht zu sprießen, die Figur schießt in die Höhe und die Breite, die Stimme bricht. „Das wollte ich auf keinen Fall“, sagt Johanna. Dann würde es unmöglich, weiter unerkannt als Mädchen durchzugehen. Die bösen Hänseleien in der Schule, die jetzt nur sporadisch auftauchten („Zwitter, verpiss dich“), würden häufiger werden. Dann sähe sie später aus wie jene erwachsene Transsexuelle, die sie getroffen hatte. „Sie lebte als Frau, doch man sah ihr an, dass sie mal ein Mann gewesen war.“

Die Angst vor der Pubertät

Als sie zwölf war und die Hoden wuchsen, beschlossen die Hamburger Ärzte nach Rücksprache mit den Psychologen, Johannas Pubertät künstlich aufzuhalten. Sie spritzten einen Wirkstoff, der die Ausschüttung von Sexualhormonen in der Hirnanhangdrüse unterdrückt. Doch das war nur der erste Schritt. Denn allzu lange darf man keinen Heranwachsenden hormonell neutralisieren. Die Therapie steht im Verdacht, den Knochenaufbau zu beeinträchtigen. Zudem laufen die Patienten Gefahr, unnatürlich in die Höhe zu schießen, weil die Sexualhormone auch dazu dienen, das Größenwachstum zu regulieren. Zudem wuchs der Druck auf Johanna, als ihre Freundinnen begannen, sich körperlich zu entwickeln – bei ihr jedoch nichts passierte.

„In der Pubertät gehen einige Mädchen und Jungen durch die Hölle“, sagt Margaret Griffiths von Mermaids, einer englischen Selbsthilfegruppe. Vielen betroffenen Teenagern fehlen die Freunde, berichtet Griffiths. Sie seien schlecht in der Schule, weil sie sich auf nichts konzentrieren können. Einige hegen Selbstmordgedanken.

So verzweifelt fühlte sich Johanna nicht. Sie hat Freunde und leidet nicht an psychischen Begleitstörungen. Doch als sie vor die Ethikkommission trat, die zu entscheiden hatte, ob sie die Hormone bekommen sollte, die sie zum Mädchen reifen lassen, fühlte sich Johanna wie vor einem Gericht, das ein lebenslanges Urteil sprechen wird. Einstimmig kamen die Experten zum Schluss, dass Johanna transsexuell sei und die ersehnten Tropfen bekommen dürfe. Dennoch wollten sich die Ärzte absichern. Mutter und Tochter mussten unterschreiben, dass alle kommenden Schritte – etwa das Wachsen einer Brust – nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Kann sie verstehen, dass die Ärzte vorsichtig sind? „Nein“, Johanna schüttelt energisch den Kopf. „Es gibt doch viele erwachsene Transsexuelle“, ergänzt ihre Mutter. „Warum hat man die nicht alle früher behandelt?“

Auch aus diesem Grund sind sie und ihre Tochter an die Medien gegangen – um anderen Eltern Mut zu machen, eine frühere Therapie für ihre Kinder zu fordern. Fragt man operierte Transsexuelle, hört man tatsächlich neben Bewunderung für den Mut auch Neid, dass der jungen Schicksalsgenossin viele Leidensjahre erspart bleiben. „Sie hat Glück, dass der Kelch an ihr vorübergehen wird“, sagt Lena Clausen von Hansetrans, einer Hamburger Selbsthilfegruppe transidenter Menschen.

Doch längst nicht alle Transsexuelle wissen bereits als Kind, dass Körper und Seele bei ihnen nicht zusammenpassen. Umgekehrt entscheidet sich nur ein kleiner Teil der Kinder mit einer Störung der Geschlechtsidentität später für eine Operation. Mitunter können sich hinter dem Missbehagen am eigenen Körper auch erste Anzeichen einer Homosexualität verbergen. Europaweit über die meisten Erfahrungen verfügt die Kinderabteilung der Universitätsklinik Amsterdam. Transsexuelle Kinder und Jugendliche aus den ganzen Niederlanden werden hier nach strikten Regeln betreut. „Alle unsere Patienten müssen die Pubertät zumindest gespürt haben“, sagt die Hormonspezialistin Henrietta Delemarre. In der Regel werden geschlechtsverändernde Hormone erst den 16-Jährigen verabreicht. Die Holländer haben Erfolg, bislang musste keine Behandlung abgebrochen werden, weil ein Jugendlicher es sich während der Therapie anders überlegt hätte.

Ihre große Patientenzahl soll den niederländischen Ärzten nun ermöglichen, die biologische Basis der Transsexualität zu ergründen. Die heißeste Spur führt die Forscher ins menschliche Hirn. Hier hat Delemarres Kollege, der Endokrinologe Louis Gooren, bereits vor einigen Jahren auffällig vergrößerte Nervenknoten bei Männern entdeckt, die im Laufe ihres Lebens zur Frau geworden waren. Das Problem der Studie: Gooren hatte nur sechs (tote) Patienten untersucht – eine zu kleine Gruppe, um allgemeingültige Aussagen machen zu können. Mit modernen Verfahren wie der Positronen-Emissions-Tomografie (PET) oder dem Magnetresonanzverfahren (MRI) wollen die Amsterdamer Experten nun im Hirn junger Patienten nach Besonderheiten suchen.

Vielleicht lässt sich irgendwann aufgrund anatomischer Besonderheiten eine Art „cerebralen Zwittertums“ feststellen. Während das Gehirn dem einen Geschlecht angehört, tendiert der Rest des Körpers zum anderen. Ein solches Merkmal könnte den Ärzten helfen, mit größerer Gewissheit schon früh eine Transsexualität zu diagnostizieren.

Auf den letzten Schritt jedoch müssten die betroffenen Kinder und Jugendlichen auch dann noch warten. Die Geschlechtsangleichung mit Skalpell und Messer wird ihnen aus gesetzlichen Gründen verwehrt, bis sie volljährig sind. So lange muss auch Johanna ausharren. Bis dahin wird sie bei jedem Toilettengang daran erinnert, dass sie anders ist. Sie muss beim Schwimmen eine enge Hose unter der Bikinihose tragen und beim Shopping darauf achten, dass sie Kleidung kauft, die „das da unten“ nicht allzu sichtbar werden lässt.

Zumindest ihren Vornamen kann sie bereits offiziell ändern, damit auch der letzte Lehrer in ihrer Schule sie nicht mehr mit Johannes anreden darf. Das Verfahren läuft gerade. Wenn sie Bilder vom kleinen Jungen mit diesem Namen heute sieht, erkennt sie sich längst nicht mehr wieder. „Ich denke dann immer, das ist mein Bruder.“

(c) DIE ZEIT 27.05.2004 Nr.23


 

Vom Leben im falschen Körper


Europäischer Sexualforscherkongress - Ein Gespräch mit Prof. Klaus Beier
Im Haus der Kulturen der Welt findet derzeit der 5. Kongress der Europäischen Gemeinschaft der Sexualforscher (EFS) statt. Schwerpunkte der Konferenz sind dabei die Therapie von Sexualstraftätern, die Trans- und die Intersexualität. Mit Prof. Klaus Beier vom Institut für Sexualwissenschaften der Charité sprach Saskia Karas.

DIE WELT: Ist die Heilung von gefährlichen Sexualstraftätern überhaupt möglich?

Prof. Klaus Beier: Es gibt verschiedene Täterprofile; die besten Aussichten haben Täter, bei denen nur die Kontrollfähigkeit gestärkt werden muss.

DIE WELT: Was bedeutet das genau?

Beier: Das sind Täter, die zwar besondere sexuelle Wünsche haben, aber weder desoziale Persönlichkeiten haben noch kriminell oder geistig retardiert sind. Bei diesen Tätern ist die Heilungschance relativ groß.

DIE WELT: Gibt es überhaupt eine wirksame medikamentöse Behandlung, die zur Heilung von Sexualstraftätern führt?

Beier: Täter, die von ihren überstarken sexuellen Wünschen besessen sind, können mit Antiandrogenen behandelt werden, so dass die Fixierung auf ihre sexuellen Wünsche verschwindet.

DIE WELT: Können Sie den Unterschied zwischen Trans- und Intersexualität erklären?

Beier: Transsexuelle haben ein dauerhaftes Unbehagen im eigenen Geschlecht, während Intersexuelle kein eindeutig definiertes Geschlecht aufweisen.

DIE WELT: Wie kann Transsexuellen geholfen werden?

Beier: Sie müssen mindestens ein Jahr lang psychotherapeutisch behandelt werden, danach ein Jahr den Alltagstest machen, das heißt, in Männer- oder Frauenkleidung leben, und erst danach werden körperliche Veränderungen eingeleitet.

DIE WELT: Gibt es auch Transsexuelle, die diesen Schritt im Nachhinein bereut haben?

Beier: Ja, das kommt leider immer wieder vor, deshalb ist die Testphase auch so lang. Es gibt in Deutschland circa 20 Fälle von Rückumwandlungen.

DIE WELT: Wie kann intersexuellen Menschen in dieser schwierigen geholfen werden?

Beier: Das ist sehr schwierig. Bei Kindern, die sowohl weiblich als auch männlich seien könnten, wird das Geschlecht gleich nach der Geburt "festgelegt". Später gibt es dann oftmals Probleme, weil diese Menschen das Gefühl haben, nicht im richtigen Körper zu leben. Es gibt auch Fälle, bei denen die Chromosomenlage eindeutig männlich ist, die sich aber als Frau fühlen oder umgekehrt.

Quelle: www.welt.de



Mädchen oder Junge?


Was hat den größten Einfluss auf das Geschlecht eines Kindes: die Gene? Hormone? Erziehung? Die Frage bleibt strittig
Von Ingrid Kupczik
Die meistgestellte Frage nach der Geburt eines Kindes lautet: Mädchen oder Junge? Viele werdende Eltern kennen die Antwort lange vorher: Bereits nach einer Fruchtwasseruntersuchung gegen Ende der 13. Schwangerschaftswoche erfahren sie, ob ihr Baby genetisch gesund ist und wie die Geschlechtschromosomen sortiert sind: XY steht für männlich, XX bedeutet weiblich.


Ganz so unkompliziert ist die Geschlechtsbestimmung aber offenbar nicht, wie neueste Forschung zeigt: Das Geschlecht eines Menschen ist demnach nicht allein eine Frage der Chromosomen, sondern unterliegt in hohem Maße auch hormonellen und sozialen Einflüssen. Über die Bedeutung der einzelnen Komponenten wird unter Wissenschaftlern aber heftig gestritten.


Fest steht: Die überwiegende Mehrheit der Jungen und Mädchen kommt mit den passenden Sex-Chromosomen auf die Welt, entwickelt die entsprechenden primären und sekundären Geschlechtsmerkmale sowie eine stimmige Geschlechtsidentität: Schon im frühen Kindesalter entwickeln sie ein untrügliches Gefühl dafür, weiblich oder männlich zu sein. Doch zwischen diesen beiden Kategorien gibt es offenbar einen fließenden Übergang. Nach Schätzung von Experten finden sich bei immerhin einem Prozent der Jungen und Mädchen leichte Abweichungen der äußeren und inneren Geschlechtsmerkmale von der Norm. Eines von 2000 Neugeborenen ist intersexuell: Das Kind ist genetisch weiblich, hat aber stark vermännlichte Genitalien, oder umgekehrt. Die Sexualdifferenzierung beginnt im Mutterleib ab der siebten Woche. Vorher haben alle Embryos die gleichen Anlagen für Keimdrüsen, aus denen sich entweder Hoden oder Eierstöcke entwickeln. In der siebten bis achten Woche bekommt der männliche Fötus eine Hormondusche: Androgene sorgen dafür, dass sich Penis und Hoden bilden; das so genannte Anti-Müller-Hormon stoppt parallel die Ausbildung von Uterus und Eileitern. Fehlt die Hormonzufuhr, entwickelt sich der männliche Fötus zu einem Mädchen mit männlichen Genen - die Extremvariante der Intersexualität.


Ein Fötus mit weiblichem Kerngeschlecht benötigt keine Extraportion Hormone: Seine anatomische Verweiblichung vollzieht sich automatisch. Eine Vermännlichung kann aber eintreten, wenn die Nebennierenrinde zu viele Androgene produziert. Dies ist zum Beispiel beim adrenogenitalen Syndrom der Fall, einer Störung, die bei einem von 10 000 Mädchen auftritt. "Die Betroffenen haben eine ausgeprägte Neigung zu männlichen Verhaltensweisen; manche sind sogar extrem maskulin, aber fast alle entwickeln eine eindeutige weibliche Geschlechtsidentität", sagt der amerikanische Urologe und Psychiater Bill Reiner von der Johns Hopkins University in Baltimore. Die Hormone, so seine Schlussfolgerung, wirken allenfalls unterstützend auf die Sexualentwicklung, bestimmen diese aber nicht.


Nach Auffassung von Professor Milton Diamond, Sexualwissenschaftler an der University of Hawaii, wird die Frage: "Männlich oder weiblich?", allein im Kopf entschieden. Seine griffige These: "Das mächtigste Sexualorgan befindet sich nicht zwischen den Beinen, sondern zwischen den Ohren." Genauer: in einem Zellhaufen von gerade einmal 0,5 Millimeter Durchmesser im Hypothalamus. Untersuchungen am niederländischen Institut für Hirnforschung in Amsterdam ergaben, dass dieser Zellhaufen bei Männern größer ist als bei Frauen und außerdem deutlich mehr Neuronen enthält. Die Forscher vermuten, dass jene Androgene, die im Uterus zur anatomischen Vermännlichung des Fötus führen, auch für die typische maskuline Hirnstruktur sorgen.


Doch was bedeuten Gene, Hormone oder Neuronenbündel schon gegen die Macht der Sozialisation? Sie allein sei prägend für die Geschlechtsidentität, meint der Kanadier Professor Ken Zucker. Als Beweis seiner Theorie dient ihm eine junge Kanadierin namens Jennifer, deren Fall in die jüngere Medizingeschichte einging. Jennifer sieht aus wie eine Frau und fühlt sich auch als solche. Genetisch ist sie aber ein Mann. Bis zu ihrem siebten Lebensmonat hieß sie Jim und war ein quietschvergnügter, gesunder Junge. Dann aber pfuschten Ärzte bei einer Vorhautbeschneidung und verstümmelten den Penis unrettbar. Die Eltern stimmten einer Geschlechtsumwandlung ihres Kindes zu. Kastration, spätere Konstruktion einer Vagina und Hormone gaben dem Kind nach und nach das Erscheinungsbild eines Mädchens; dass es die dazu passende Geschlechtsidentität entwickelte, ist laut Professor Zucker das Produkt einer gelungenen Sozialisation.


Manche Experten vermuten, dass der Fall so glatt lief, weil Jim erst sieben Monate alt war, als er den dramatischen Veränderungen unterzogen wurde und in diesem Alter noch kein Bewusstsein für sein Geschlecht entwickelt hatte. Einer gängigen Theorie zufolge gibt es ein "Fenster zur Geschlechtsprägung", das nach der Geburt noch einige Zeit offen steht. Bis es sich schließt, so die Annahme, kann man ohne größere Probleme aus einem Jungen ein Mädchen machen und umgekehrt. Dies wird auch praktiziert: Jungen, die mit einem stark verkümmerten Penis (Mikro-Penis) auf die Welt kommen, werden häufig frühzeitig zu Mädchen umoperiert.


Begründer der Theorie vom offenen Fenster in der frühen Sexualentwicklung war Sexualmediziner Prof. John Money von der Johns Hopkins University. Er wurde berühmt - und berüchtigt - durch den Fall Bruce alias Brenda, der als Buch veröffentlicht wurde und im vergangenen Jahr auch in deutscher Übersetzung erschien (John Colapinto: "Der Junge, der als Mädchen aufwuchs").


Im Alter von acht Monaten war Bruce im kanadischen Winnipeg das gleiche Unglück widerfahren wie einige Jahre später dem Jim: Bruce Penis wurde bei einer Beschneidung zerstört. Professor Money riet zur Geschlechtsumwandlung. Im Alter von 22 Monaten wurde der Junge kastriert - früh genug, so glaubte Money, um noch eine weibliche Identität entwickeln zu können. Ein fataler Irrglaube, wie sich herausstellte. Bruce wuchs als Brenda neben ihrem Zwillingsbruder auf, mit größtem Widerwillen gegen die ihr aufgezwungene Rolle und den weiblich gemachten Körper. Die Wahrheit erfuhr sie erst nach jahrelangem verzweifeltem Kampf.


Heute, nach neuen Operationen, ist Brenda ein Mann namens David.

Quelle: www.welt.de



Ein Leben zwischen männlich und weiblich


Bei Intersexualität stimmen äußere Geschlechtsmerkmale und genetisches Geschlecht nicht überein. Umstrittene Operation
Von Nicole Szlezak
Berlin - Zwischen 0,1 und zwei Prozent einer Bevölkerung, so schätzen Forscher, sind intersexuell; das bedeutet, die äußeren Geschlechtsmerkmale einer Person stimmen nicht mit dem genetischen Geschlecht überein. Im Gegensatz dazu ist das Geschlecht von transsexuellen Menschen äußerlich und genetisch eindeutig, sie fühlen sich jedoch dem anderen Geschlecht zugehörig.

Intersexualität existiert in vielen verschiedenen Ausprägungen. Bei manchen Menschen sind beispielsweise bei Geburt sowohl Eierstöcke als auch Hoden angelegt. Man spricht von Hermaphroditismus. Ihr genetisches Geschlecht und auch ihr Äußeres können weiblich oder auch männlich sein. Bei einer anderen Form sind die Betroffenen gegen das männliche Sexualhormon Testosteron "resistent": obwohl sie genetisch männlich sind und das Hormon in normalen Mengen produzieren, reagiert der Körper nicht darauf. Ohne den nötigen Testosteroneinfluss entwickeln sie sich äußerlich zur Frau; eine solche testikuläre Feminisierung fällt oft erst im Erwachsenenalter auf.

Wenn die Diagnose "Intersexualität" jedoch nach der Geburt gestellt wird, entscheiden im allgemeinen Ärzte, ob ein Kind als Mädchen oder als Junge aufwachsen wird. Dazu werden plastische Chirurgie und begleitende Hormonbehandlungen eingesetzt.

Bis vor kurzem war die Ansicht verbreitet, dass die geschlechtliche Identität eines Menschen bei der Geburt neutral ist, und sich erst durch die Erziehung zum Mann oder zur Frau ergibt. Deshalb riet man Eltern intersexueller Kinder in vielen Fällen sogar, die Diagnose und die stattgehabte Operation unter allen Umständen zu verschweigen, um das "festgesetzte Geschlecht" möglichst authentisch werden zu lassen.

Nicht nur Betroffene, sondern auch immer mehr Experten plädieren jetzt dafür, den Umgang mit Intersexualität neu zu überdenken. In der Dezemberausgabe des "British Medical Journal" argumentieren Mediziner, die Beweislage sei zu dünn, um frühe plastische Chirurgie als allgemeingültige Empfehlung zu rechtfertigen. Auch vom Konzept einer geschlechtlichen Neutralität bei Geburt geht kaum noch jemand aus.

Intersexuelle wehren sich dagegen, als krank eingestuft zu werden. Viele von ihnen sehen Geschlechtsoperationen im Kindesalter als schwere Schädigung an.

Quelle: www.welt.de



Hormonbehandlung eines Teenagers


Erstes Kind Deutschlands unterzieht sich einer Geschlechtsumwandlung
Hamburg - Im Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) wird jetzt bei einem Teenager eine Geschlechtsumwandlung vorbereitet. Es geht um Johanna, auf den ersten Blick eine fröhliche 14-Jährige, die als Johannes geboren wurde und schon als kleines Kind unbedingt ein Mädchen sein wollte. Johannes/Johanna fand die Unterstützung von Mutter Anke. Seit der zweiten Schulklasse lebt das Kind als Mädchen. Ebenfalls mit Hilfe der Mutter stellt sich der Teenager der langwierigen und schwierigen Prozedur der Geschlechtsangleichung, der eine eingehende ärztliche und psychiatrische Untersuchung vorausging, mit der eine langfristige psychotherapeutische Begleitung verbunden ist, und der die Ethikkommission zustimmen musste. Nach der Pubertät kann eine Operation die Behandlung abschließen, die aber nicht im UKE, sondern in einem der Spezialzentren zwischen Berlin und München stattfinden würde.


Intersexualität ist in Deutschland als Krankheit anerkannt. Statistisch kommt es bei 100 000 Bewohnern zu zwei bis drei Fällen. Bei Kindern stellt sich den behandelnden Ärzten die Frage, ob sie den Wechsel der geschlechtlichen Identität schon vor der Pubertät einleiten sollen, um die Betroffenen aus der Identitätskrise zu befreien, oder erst danach. Die Eppendorfer Ärzte Wilhelm Preuss vom Institut für Sexualforschung und Achim Wüsthof, Hormonspezialist an der Universitätskinderklinik, entschieden sich bei Johanna zur frühzeitigen Therapie. Das Thema Intersexualität ist am UKE Thema eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Sonderforschungsbereichs, in dem die Hamburger gemeinsam mit Kollegen der Universitätsklinik Lübeck arbeiten. Faktum ist, dass das Geschlecht eines Menschen durch genetische, hormonelle und psychosoziale Faktoren bestimmt ist. Biologische, psychische, soziale und kulturelle Faktoren können die Geschlechtsidentität stören. Die detaillierten Zusammenhänge sind Thema der Forschung. Die rechtlichen Probleme der Transsexualität sind seit 1980 durch das "Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" geregelt. Nach der chirurgischen Umwandlung können die Betroffenen neue Personalpapiere für das neue Geschlecht beantragen.


Artikel erschienen am 29. April 2004

Quelle: www.welt.de



Nicht mehr brandneu, aber trotzdem...

Penisersatz aus der Petrischale

Beim Wiederherstellen eines Penis sind US-Forscher einen Schritt weiter gekommen. Nachdem es ihnen bereits im Tierversuch gelungen war, einen Penis aus künstlichem Gewebe zu züchten, ließen sie nun abgetrennte Schwellkörpernerven mit Hilfe des gezüchteten Gewebes wieder wachsen. Der Erfolg bedeutet vor allem eine Hoffnung für Männern mit einer schweren erektilen Dysfunktion - beispielsweise auf Grund von Verletzungen, Operationen, Krebs oder angeborenen Fehlbildungen am Penis.

Nach Aussagen der Wissenschaftler vom Children´s Hospital Boston bieten die Ergebnisse möglicherweise eine Basis für zwei wichtige Behandlungsoptionen: Zum einen den Ersatz eines kompletten Penis und zum anderen die Regeneration der Nerven. Ziel der Arbeitsgruppe ist es laut der Forscher einen kompletten Penis mit funktionierenden Nerven im Labor herzustellen.

Zu dem Versuch im Einzelnen: Den Forschern war es zunächst gelungen, durch so genanntes Tissue engineering im Labor Penisgewebe herzustellen. Bei Kaninchen konnte mit diesem Gewebe ein durch Operation teilweise entfernter Penis wieder erfolgreich rekonstruiert werden. In der jetzt vorgestellten Studie haben sie bei 90 Ratten überprüft, ob sich das Gewebe auch wieder mit Nerven versehen lässt. Dazu durchtrennten sie bei den Ratten chirurgisch die Schwellkörpernerven und teilten die Tiere in drei Gruppen ein: Eine Gruppe wurde nicht behandelt, bei der zweiten Gruppe erfolgte an der Stelle des Eingriffs die Implantation des eigenen Nervengewebes. Bei der dritten Gruppe setzten die Autoren künstlich hergestelltes Penisgewebe aus Kollagen ein, das den Bereich kanalförmig aussparte, in den die Nerven einwachsen sollten.

Nach drei Monaten Beobachtungszeit hatte bei diesen Ratten tatsächlich eine Regeneration der Nerven und eine Infiltration des "Hüllgewebes" stattgefunden. Das Ausmaß der Nervenregeneration war vergleichbar mit dem Ergebnis der Nervenimplantation. Bei den nicht behandelten Ratten hingegen regenerierten sich die durchtrennten Nerven nicht.
(BSMO)

Quelle: Nach Informationen von EurekAlert!



Nicht mehr brandneu, aber trotzdem...

Sensationeller Forschungserfolg :
Amerikaner schaffen Penisersatz aus dem Labor

US-amerikanischen Wissenschaftlern ist es gelungen, im Labor Schwellkörpernerven des Penis wachsen zu lassen. Die Forscher konnten schon zuvor im Tierversuch aus künstlichem Gewebe einen Penis herstellen. Mit der neuen Methode soll es möglich werden, einen vollständig funktionierenden Penis zu schaffen.

Wissenschaftler vom Children’s Hospital Boston planen mittels der neuen Methode, Menschen mit schweren Fehlbildungen im Genitalbereich oder Patienten, die auf Grund von Unfällen oder notwendigen Operationen ihren Penis ganz oder teilweise verloren haben, ein vollständig funktions- und empfindungsfähiges neues Organ zu schaffen. Bislang konnten die Forscher im Tierversuch mit Hilfe von Tissue Engeneering zwar neues Penisgewebe wachsen lassen, allerdings war es bisher nicht gelungen, dieses auch mit Nervenzellen zu versehen.

In Versuchen an Ratten gelang es jetzt, nach der Durchtrennung von Schwellkörpernerven durch die Implantation von ratteneigenem Nervengewebe oder von aus Kollagen hergestelltem Penisgewebe die Nervenzellen zur Regeneration anzuregen. Bei der nichtbehandelten Kontrollgruppe von Ratten konnten sich die durchtrennten Nerven nicht regenerieren.

Quelle: gaypeople.de



Testosteron-Gel bei einem Mangel des Hormons

Kontinuierlicher Anstieg des Testosterons möglich

Zur Behandlung von Testosteron-Mangel (Hypogonadismus) beim Mann ist seit April 2003 in Deutschland ein sog. Testosteron-Gel erhältlich, das die männlichen Sexualhormone (Androgene) enthält. Anders als bisherige Medikamente soll sich das Testosteron-Gel durch eine verbesserte Wirksamkeit und Verträglichkeit auszeichnen. Bislang wurde Testosteron vor allem als Injektion in den Muskel gespritzt, was bei den Patienten zu starken Hormonschwankungen führt. Testosteron-Tabletten wirken nur kurz und hormonhaltige Pflaster verursachen bei vielen Männern starke allergische Hautreaktionen.

Wird Testosteron aber in hohen Dosen und über einen längeren Zeitraum verabreicht, können auch Nebenwirkungen auftreten. Wie bei anderen androgenhaltigen Präparaten auch kann ein Testosteron-Gel das Wachstum von Prostatakarzinomen anregen. Daher darf das Gel nicht bei solchen Patienten angewendet werden, bei denen die Vermutung oder die Diagnose eines Prostatakarzinoms oder eines Mammakarzinoms besteht. Weil keine Studien über die Verträglichkeit bei Frauen sowie männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren vorliegen, sollten diese das Testosteron-Gel grundsätzlich nicht anwenden. Eine Indikation ist nur gegeben, wenn der behandelnde Arzt den männlichen Hypogonadismus klinisch und labormedizinisch bestätigt.

Testosteron spielt eine wichtige Rolle, was die Differenzierung und Ausbildung des männlichen Geschlechts betrifft. Es beeinflusst beispielsweise den Bartwuchs sowie den Muskelaufbau und die Spermienproduktion. Das Androgen lenkt sämtliche Funktionen der Reproduktion beim Mann und steuert auch Stimmungen und Verhaltensweisen, besonders in Bezug auf die Libido (sexuelle Erregbarkeit).

Das Geschlechtshormon wird im Hoden produziert. Normalerweise liegt der Testosteronspiegel beim Mann, abhängig von der Tageszeit, zwischen 12 und etwa 35 nmol pro Liter Blut. Ab dem 40. Lebensjahr beginnt der Spiegel zu sinken - jährlich um insgesamt etwa ein Prozent.

Ein Testosteron-Mangel im Erwachsenenalter liegt vor, wenn der Serumspiegel des Mannes wiederholt unter 12 nmol pro Liter Blut liegt. Das kann zum Abbau von Muskelmasse, Gewichtszunahme, Müdigkeit, Antriebsarmut, Libidoverlust mit erektiler Dysfunktion sowie zu Depressionen und verminderter Spermienproduktion führen. Weitere Symptome sind abnehmende Knochendichte sowie Blutarmut.

© Medicine-Worldwide 2003



Thomas... ich war ein Mädchen


 

Hässlich, hässlich...


Populär"wissenschaftliches" Buch von US-Psychologieprofessor diffamiert transsexuelle Frauen und schwule Männer


Keine Steuergleichheit für Homoehe


Im bundesweit ersten Prozess um eine steuerliche Gleichbehandlung von
eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren hat der Lesben- und
Schwulenverband eine Niederlage erlitten. Das Finanzgericht des Saarlandes
wies die Klage als unbegründet ab.

(21.01.2004) Das Finanzgericht des Saarlandes hat die Klage eines
homosexuellen Paares auf gemeinsame Veranlagung der Einkommenssteuer
abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Axel Schmidt-Liebig begründete die
Ablehnung der Klage mit den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes.
Dieses spreche die Veranlagung nach der Splitting-Tabelle nur Ehepaaren zu.
Das Grundgesetz erlaube eine Besserstellung von Ehepartnern. Der Gesetzgeber
könne nicht zu einer Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft
gezwungen werden. Deshalb gab das Gericht den Fall auch nicht an das
Bundesverfassungsgericht weiter, was es zuvor in Erwägung gezogen hatte.

Geklagt hatte Hasso Müller-Kittnau, der Vorsitzende des Schwulen- und
Lesbenverbands (LSVD) im Saarland. Der Konzertveranstalter und sein Partner
gehörten am 1. August 2001 zu den ersten Homosexuellen, die ihre
Partnerschaft eintragen ließen. Der LSVD-Saar-Chef hatte das Finanzamt
aufgefordert, sein eigenes Einkommen und das seines Lebenspartners analog
zum Ehegattensplitting zu veranlagen. Die Behörde lehnte dies jedoch mit
Verweis auf das Einkommenssteuerrecht ab. Darauf hin reichte Müller-Kittnau
beim Finanzgericht des Saarlandes Klage ein.

Damit wollte er erreichen, dass eingetragene Partnerschaften steuerrechtlich
Ehepaaren gleichgestellt werden. Von einer Gleichberechtigung könne bisher
keine Rede sein. Die Partner hätten zwar alle Pflichten wie Ehepartner,
viele Rechte blieben ihnen aber bisher vorenthalten. Müller-Kittnau kündigte
Revision beim Bundesfinanzgerichtshof an.

 

Ergänzungsgesetz im Vermittlungsausschuss


Seit August 2001 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare
eingetragene Partnerschaften beurkunden. In einem weiteren Gesetzespaket
sollen Verwaltungsregeln, ergänzende steuerrechtliche und beamtenrechtliche
Regelungen und die Unterhaltsverpflichtung innerhalb einer
Lebenspartnerschaft geregelt werden. In dem Gesetzesentwurf steht auch, dass
die Lebenspartnerschaft im Standesamt eingetragen wird. Dieses
Gesetzesvorhaben, das "Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz" (LPartErgG),
wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt und liegt seitdem dem
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vor.

Quelle: SR3



SPIEGEL ONLINE
28.08.2003
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Karstadt: Sonder-Urlaub für Homo-Ehe
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Schwule und lesbische Paare, die bei Karstadt arbeiten, bekommen
künftig am Hochzeitstag frei, wenn sie ihre Lebenspartnerschaft beim
Standesamt eintragen lassen. Sie haben dann die gleichen Rechte in
Sachen Partnerschaft wie ihre heterosexuellen Kollegen.

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,263336,00.html


LATEXZYLINDER
Es ist den Ärzten nach zehn Monaten gelungen, einen neuen Penis auf dem Arm des 16-jährigen Malik zu züchten. Das neue Organ hat man jetzt am richtigen Platz angenäht.

Der russische Junge Malik hat seinen Penis in einem Unfall verliert. Zehn Monaten später hat er einen neuen bekommen. Gezüchtet auf seinem Arm.
Als 16-jähriger hat Malik den Irrtum gemaccht, an ein Stromkabel zu pinkeln. Durch den kräftigen Stromschock hat er sein Penis verloren. Gleich darauf hat die Arbeit angefangen, ihn zu ersetzen.
Man hat einen Latexzylinder in seinem unterarm einoperiert und diesen durch tägliche zugabe von Kochsalzlösung während zehn Monaten expandieren lassen. So hat man einen neuen Penis konstruiert.

Dies ist eine ganz normale Methode, sagt Jan Jarnbeck, plastischer Chiriurg an der "Akademischen Klinik" in Stockholm. Es handelt sich um eine sogenannte Expander-Prothese. Es funktioniert genau so wie mit einer Brustprothese nach einer Brustkrebsoperation, wo die Brust entfernt worden ist..

Schafft neue Haut


Nach einer solchen OP fehlt es viele Patientinnen an Haut um das Einlegen von einer Brustprothese möglich zu machen, deshalb legt man einen Ballon unter die Haut und füllt jede Woche mit Flüssigkeit nach. Mit der Zeit bildet sich genügend Haut und Gewebe, dass es möglich wird eine Prothese zu befestigen. In dem Falle des Penises ist es auf Ähnlihcerweise gemacht worden, aber unter eine längere Zeitspanne.
-Das die Ärzte ein Penis von dem Arm machen konnten ist nix neues. Wenn es Ihnen aber gelingen würden, dem Patienten auch das Gefühl in dem Penis zurückzugeben wäre es ein wahrer Durchbruch, sagt Jan Jernbeck.

Original aus Aftonbladet hier (dort gibt es auch ein Photo)
http://www.aftonbladet.se/vss/nyheter/story/0,2789,336279,00.html

Ein weiterer Artikel dazu in englischer Sprache ist hier zu finden.


 


Julia aus Köln, die die Gender-Change-Party mitgeleitet hat, stellt ein neues Party-Konzept vor. Sie schreibt:

Die GCP ist Vergangenheit!

Gestern feierten wir in großem Rahmen ein letztes Mal auf der 12. GCP. Allen, die dabei waren, wird sie in Erinnerung bleiben!
Sollte das das Ende einer aufkeimenden, sich selbstbewusst darstellenden Transkultur im Westen Deutschlands gewesen sein?

Wer das Team der GCP kennengelernt hat, kann sich gut vorstellen, dass es nicht das Ende gewesen ist. Im Gegenteil, es wurde Zeit, einen weiteren Schritt in die Zukunft zu wagen, und die festen Wurzeln, die die GCP begründet hat, weiter zu begiessen, um daraus eine Pflanze werden zu lassen.

Im April 2003 wurde der Ident-Club gegründet, der sich genau dieses "Begiessen" zum Ziel gesetzt hat. Er soll eine finanziell planbare und personell motivierte Grundlage bilden, um weitere Events zu planen und all die vielen Ideen, die bereits aus den Club sprühen, umzusetzen.

Was also ist geplant?
Natürlich werden wir weiter mehrfach im Jahr wie bisher feiern. Das gegenseitigen Kennenlernen wird bei diesen "Ident-Events" ausgebaut. Wir werden Ideen, die bei TXKöln geboren wurden, aber aufgrund des kleineren Einzugsgebietes nicht umgesetzt werden konnten, überregional anbieten. Wir möchten interessierte Personen an ihrem Wohnort zusammenbringen, um auch dort die Kommunikation zu fördern. Es wäre schön, wenn es nicht mehr vorkommen würde, dass in der Nachbarschaft jemand mit gleichen Fähigkeiten wohnt, ohne dass man sich kennt.

Kurz: Wir möchten ein Netzwerk aufbauen, das uns in die Lage versetzt, ein Trans-Bewusstsein zu entwickeln, das jenseits von Scham und Peinlichkeit liegt und uns und anderen zeigt, dass Menschen, deren Horizont nicht an den Geschlechtergrenzen endet, mehr drauf haben als der Durchschnitt der Bevölkerung!

Dazu ist es notwendig, Ansprechmöglichkeiten zu sammeln. Dies möchten wir mit dem Ident-Club umsetzen. Die Idee des Ident-Clubs wird von den Beteiligten engagiert angegangen und bekommt genügend Raum, sich in den nächsten Monaten zu entwickeln.

Gemäß dem Motto: "Das Leben ist Draußen!" wird der Mittelpunkt der Kommunikation nicht im Internet liegen, sondern das Internet wird uns als Informationsbasis und diskretes Kontakt- und Verwaltungsmedium dienen. Unpersönliche und anonyme Treffpunkte im Internet gibt es bereits viele und gute. Da wollen wir nicht kokurrieren.

Wenn Euch diese Ziele ebenfalls wichtig sind: Werdet Clubmitglieder und geniesst die Welt jenseits der Geschlechtsgrenzen. Lasst uns einen Anteil daran haben, traditionelle verkrustete Denkweisen aufzuweichen.

Anmeldung und alles Weitere unter http://www.ident-events.de

Quelle: www.transgender-net.de


Blick Online: «Das ist meine grosse Liebe Johannes»

Transsexuelle Nadia Brönimann zeigt erstmals ihren Traummann
«Das ist meine grosse Liebe Johannes»

Quelle: www.transgender-net.de



TS - Bericht in der Stuttgarter Zeitung

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/389101


Intersexuelle werden nach der Geburt zu Jungen oder Mädchen operiert - viele leiden darunter / Von Katrin Hummel

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.01.2003, Nr. 12 / Seite 7


Ärzteblatt 34 2002

Thema :Suizidrate bei Transsexuellen,
Quelle: Ärzteblatt/ Zürich


http://www.aerztlichepraxis.de/db/shownews/1029758136/7/1/news.html


Im falschen Körper geboren

Frauen, die eine Umwandlung zum Mann wünschen, nehmen eine langwierige Prozedur in Kauf. Neben dem chirurgischen Eingriff steht ihnen eine lebenslange hormonelle Therapie bevor. Was der Urologe dabei leisten kann, beschreibt Dr. med. Jens Schlicht aus eigener Praxiserfahrung.


LIFELINE - Medizin und Gesundheit - Transsexualität & Geschlechtsumwandlung


 

Ein Artikel zum Thema TS/TV


Bundesregierung zur Situation von Transidenten

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS - Drucksache 14/9789 - Situation von Transidenten in Recht und Gesellschaft vom 31.7.2002
http://dip.bundestag.de/btd/14/098/1409837.pdf



Schröder ist gegen ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat der Forderung nach einem vollständigen Adoptionsrecht für homosexuelle Paare eine Absage erteilt. "Ein explizites gemeinsames Adoptionsrecht ist rechtlich schwierig und derzeit nicht vorgesehen," sagte er in einem Interview mit der schwul-lesbischen Monatszeitung QUEER. Mit der derzeit geltenden Regelung des sogenannten "kleinen Sorgerechts" könnten schwule und lesbische Paare in Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern bereits in allen Fragen des Alltags ein geregeltes Familienleben führen. Queer, 24.08.2002.

Quelle: www.queer.de


Bürgermeister findet Plakat der Grünen pornografisch

Wegen des Vorwurfs der Pornografie hat Königsteins Bürgermeister Siegfried Fricke (CDU) ein Wahlplakat der Grünen zum Thema Schwule und Lesben aus dem Verkehr gezogen. Das verbotene Plakat zeigt zwei nackte Frauen und zwei nackte Männer mit dem Slogan "Wir machen's gleich". Darunter könne "der Geschlechtsakt verstanden" werden, meint Fricke und sieht Gefahren für "die allgemeinen Moralvorstellungen" und "das seelische Wohl von Minderjährigen". Frankfurter Rundschau, 28.08.2002.

Quelle: www.transgender.at



Transgender-Teeniepaar ermordet
Washington
In Washington D.C. sind am Montag zwei Transgender-Teenager im Südosten der Stadt erschossen worden. Das berichtet die „Washington Post“. Dean Davis (18) und Wilbur Thomas (19), die biologische Männer sind, aber als Frauen leben und gekleidet sind, sind in ihrem Wagen von einer unbekannten Person mit mehr als zwanzig Schüssen getötet worden. Die Polizei vermutet eine persönliche Auseinandersetzung, auch ein Hassverbrechen schließt sie nicht aus. (cs)
Queer © 14.08.02 16:25


Beschluss des 14. LSVD-Verbandstags 2002
Grundsatzpapier Transgender
Diskriminierung von Transgender beenden

Inhalt:

Diskriminierung von Transgender beenden
Transgender im LSVD
Transgender in der schwulen und lesbischen Gemeinschaft
Forderungen an Politik und Gesellschaft
Reform des Transsexuellengesetzes
Schutz vor Diskriminierung
Selbstbestimmungsrecht und Medizin

http://www.lsvd.de/themen/transgender.html



Katholische Kirche zeigt ihr wahres altes Gesicht ...

Katholische Kirche droht mit Kündigung wegen Lebenspartnerschaft

LSVD, Grüne und LSU haben einen Beschluss der katholischen Bischöfe kritisiert, der kirchlichen Mitarbeitern im Fall einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Kündigung droht. Das Rechtsinstitut widerspreche der katholischen Lehre über Ehe und Familie, Mitarbeiter, "gleich ob sie der katholischen Kirche angehören oder nicht", begingen mit einer solchen Lebenspartnerschaft einen "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß", heißt es in einer in mehreren Amtsblättern veröffentlichten Erklärung der Bischöfe.
Die Bischöfe haben die Erklärung bereits bei der bislang letzten Sitzung des Ständigen Rats, des höchsten Gremiums zwischen den Vollversammlungen, am 24. Juni in Würzburg beschlossen, berichtete die katholische Nachrichtenagentur KNA am Mittwoch. In der Erklärung wird auf den Artikel 5 des kirchlichen Dienstrechts verwiesen, der eine "Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen" vorsieht. Der Limburger Generalvikar Günther Geis äußerte in einem Brief, es handele sich um eine "authentische Interpretation" des kirchlichen Dienstrechts. Die Dienststellen- und Einrichtungsleiter im Raum der Kirche hätten einen hohen Grad an Mitverantwortung für die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes. Diese Verantwortung sei nun besonders gefordert, da ein den "kirchlichen Grundsätzen diametral widersprechendes staatliches Recht in Kraft gesetzt wurde", so Geis.

Bislang sind von offizieller Seite noch keine Lebenspartner im kirchlichen Dienst benannt worden. Auch dem Deutschen Caritasverband, mit rund 480.000 Vollzeitstellen der mit Abstand größte Arbeitgeber im kirchlichen Raum, sind nach Angaben seines Pressesprechers Thomas Broch bislang keine entsprechenden Fälle bekannt. Der Vorstand des Verbandes habe sich bislang noch nicht damit befasst, in welcher Weise sich die bischöfliche Vorgabe im Arbeitsrecht der Caritas niederschlagen werde, so Broch gegenüber KNA. Für den Verband gilt das kirchliche Arbeitsrecht.
Auch Mitarbeiter in den katholischen Kindergärten und Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen, Schulen, Internaten und Ferienheimen sowie bei den katholischen Kirchenzeitungen könnten von der Ankündigung betroffen sein.
LSVD entsetzt

Manfred Bruns , ein Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes, griff die Entscheidung am Mittwoch an: "Mit dieser Ankündigung zeigen die katholische Bischöfe ihr wahres Gesicht. Sie betonen zwar immer, dass sie Lesben und Schwulen nicht diskriminieren wollen, aber das ist nur leeres Geschwätz."
Nachdem Karlsruhe gegen sie entschieden habe, "wollen sie jetzt ihre lesbischen und schwulen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wie 'ansteckende Kranke' aussondern", so Bruns. "Die den Kirchen eingeräumte Befugnis, Beschäftigte zu entlassen, wenn sie gegen kirchliche Glaubens- und Moralvorschriften verstoßen, mag berechtigt sein, soweit es sich dabei um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Verkündigungsdienst handelt. Anders verhält es sich dagegen mit den Beschäftigten in der kirchlichen Sozialarbeit. Die Kirchen finanzieren ihre Sozialarbeit nicht mit ihren Kirchensteuereinnahmen, sondern fast ausschließlich mit staatlichen Mitteln, die auch von den Bürgern und Bürgerinnen aufgebracht werden, die keiner Kirche angehören."

Der Lesben- und Schwulenverband fordere deshalb schon seit langem, den Kirchen bei der Vergabe staatlicher Mittel für Einrichtungen und Projekte, die nicht unmittelbar der kirchlichen Verkündigung dienen, die Beachtung der arbeits- und beamtenrechtlichen Diskriminierungsverbote für die in diesen Bereichen Beschäftigten zur Auflage zu machen, so Bruns.

"Akt der Herzlosigkeit"
Auch die Grünen kritisierten die Entscheidung. Die kirchenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Christa Nickels und der rechtspolitische Sprecher Volker Beck sprachen von einem "Dokument der Diskriminierung und Scheinheiligkeit." Die Kündigungsdrohung der katholischen Bischöfe gegen kirchliche Mitarbeiter im Fall einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft sei ein "Akt der Herzlosigkeit und Doppelmoral".

Die Regelung komme für homosexuelle Menschen mit bestimmten sozialen Berufsausbildungen "einem faktischen Berufsverbot gleich, da in diesem Bereich kirchliche Arbeitgeber eine faktische Monopolstellung haben", so Beck und Nickels am Donnerstag. Die Bundestagsabgeordneten forderten die katholische Kirche auf, "staatliche Gesetze anzuerkennen und Bürger, die ihre gesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen, nicht zu diskriminieren. Wir wollen darüber mit der Kirche und den kirchlichen Verbänden den Dialog suchen."
Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU), in der "zahlreiche engagierte Christinnen und Christen" arbeiteten, kritisierte den Bischofsbeschluss ebenfalls. "Die Katholische Kirche verstößt mit dieser offensichtlichen Diskriminierung nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen seelsorgerische und theologische Grundwerte", so Jens Vosskamp, Pressesprecher der Regionalgruppe Süd am Donnerstag in Würzburg. Die Kündigungen bedeuteten "einen Ausstoß in inquisatorischer Manier".

Quelle: www.justbegay.de


Mehr HIV-Infektionen in Deutschland befürchtet

Berlin:
Das Robert Koch-Institut (RKI) befürchtet steigende Zahlen bei den HIV-Neuinfektionen. Eine nachlassendes Safer Sex-Verhalten sei die Hauptursache, da viele die Furcht vor der Krankheit verloren hätten oder der Meinung seien, Aids sei mittlerweile heilbar. Das gab das RKI vor dem Beginn des in Berlin stattfindenden Kongresses „Aids im Dialog“ bekannt. Ein deutlicher Indikator sei der Anstieg der sexuell übertragbaren Krankheit Syphilis, von der im ersten Halbjahr 2002 rund 50 Prozent mehr Fälle gemeldet wurden als im Vergleichszeitraum 2001. Von den 2000 HIV-Neuinfizierten im Jahr 2001 waren 40 Prozent schwule Männer. (cs)



In der neuesten Ausgabe des STERN , Heft Nr. 32, Ausgabe vom 01.08.2002 ist ein Artikel über schädliche Nebenwirkungen von Hormonen veröffentlicht.

Der Artikel ist zu finden unter: http://www.stern.de/wissenschaft/spezial/002/index.php4


"Homo-Ehe" ist verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ab

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es widerspricht nicht der besonderen Stellung der Ehe in Artikel 6 des Grundgesetzes, da sämtliche eherechtlichen Regelungen weiter gelten und außerdem die Lebenspartnerschaft nicht von heterosexuellen Paaren eingegangen werden kann. Im Urteil heißt es: "Die Ehe wird durch das Gesetz weder geschädigt noch sonst beeinträchtigt. (...) Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können." Artikel 6 verbiete dem Gesetzgeber nicht, Rechtsformen für ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben auch anderen Personenkonstellationen als Verbindung von Mann und Frau anzubieten.

Die Klagen Bayerns, Sachsens und Thüringens wurden abgewiesen. Die Entscheidung fiel mit 5 zu 3 Stimmen, wie schon bei der Ablehnung der einstweiligen Anordnung vor einem Jahr. Insofern hatten Experten die endgültige Entscheidung des Gerichts bereits erwartet.

Spannend blieb bis zuletzt die Frage, ob das Gericht Hinweise zum zweiten Teil des Gesetzes geben würde, der im Vermittlungsausschuss stecken geblieben ist. LSVD-Sprecher Manfred Bruns hatte das Gericht bei der Anhörung im März gebeten, sich auch zu der Frage zu äußern, ob Lebenspartnerschaften im Gesetz anders behandelt werden müssen als Ehen, also weniger Rechte haben dürfen. Hierzu wird im Urteil glasklar gesagt: "Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind." Damit hat das Gericht das viel zitierte "Abstandsgebot" verworfen. Der Gesetzgeber ist somit frei, den Lebensgemeinschaften alle Rechte zu geben, die auch Ehen haben.

Zur steuerlichen Ungleichbehandlung hat sich das Gericht erwartungsgemäß nicht geäußert, weil diese Fragen erst im Ergänzungsgesetz geregelt werden sollen. Allerdings weist es darauf hin, dass Unterhaltspflichten für Lebenspartner als außergewöhnliche Belastung einkommensteuermindernd berücksichtigt werden müssen. Ob diese Berücksichtigung ausreiche, müsse im Klagefall geprüft werden.

Das Urteil wurde von der Bundesregierung, vom LSVD und anderen Organisationen begrüßt. Der LSVD kündigte an, sich weiterhin für das Ergänzungsgesetz und die volle Gleichstellung einzusetzen. Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber bedauerte die Entscheidung. Eine von ihm geführte Bundesregierung werde das Lebenspartnerschaftsgesetz beibehalten. Weitergehende Angleichungen im Steuerrecht und bei den Sozialversicherungen werde es aber nicht geben.

Nach einem Jahr "Homo-Ehe" haben sich rund 4.500 Paare eintragen lassen, davon alleine 800 in Berlin. Dabei machen vor allem Schwule von dieser Möglichkeit Gebrauch. In Berlin sind nur 14% lesbische Lebenspartnerschaften registriert worden.

Quelle: rikmagazin 08/02


BerlinOnline: Transsexueller will ins Frauengefängnis / Verfassungsgericht soll Umzug...

Transsexueller will ins Frauengefängnis
Verfassungsgericht soll Umzug durchsetzen


Transsexualität: Welches Geschlecht hat die SEELE?

Schon als Kind war da die Ahnung, dass sie ein Mädchen ist. Aber 29 Jahre lang hat Nadia Brönimann im Körper eines Mannes gelebt.



Donnerstag, 13. Juni 2002 Berliner Zeitung

Kein Anspruch auf teure Klinik
Transsexueller unterliegt vor Gericht der AOK
dpa

POTSDAM. Gesetzlich versicherte Transsexuelle haben, wenn sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen, keinen Anspruch auf Behandlung durch teure Spezialisten. Nach Ansicht des Landessozialgerichts Brandenburg sind die Kassen nur zur Übernahme der Kosten für eine "ausreichende, zweckmäßige" Operation verpflichtet. Das Gericht wies am Mittwoch in Potsdam die Berufung eines 60-Jährigen aus Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) zurück, der die Behandlung bei einem Arzt in einer Potsdamer Privatklinik erstreiten wollte und damit in erster Instanz gescheitert war. In einem ähnlich gelagerten, unmittelbar zuvor verhandelten Fall soll das Urteil auf Wunsch des Klägers erst in der kommenden Woche verkündet werden. Zur Gewährung der bestmöglichen Behandlung ist die beklagte AOK Brandenburg laut Urteilsbegründung nicht verpflichtet. Gutachter hätten bezeugt, dass der vom Kläger gewünschte Eingriff auch in Kliniken in Frankfurt oder München in ausreichender Qualität, jedoch erheblich billiger vorgenommen werden könnte, sagte Richter Dirk Vallentin. Eine entsprechende Behandlung sei von der AOK Brandenburg auch bewilligt worden.

Einen Vergleich schlugen beide Parteien aus. Der Richter hatte mit Hinweis auf die körperliche Verfassung des schwer behinderten Klägers vorgeschlagen, dass die Kasse die Privat-Operation anteilig in Höhe der bewilligten Kosten bezahlen könnte. Ein AOK-Vertreter lehnte dies ab, da eine solche Ausnahmeregelung andere zur Nachahmung reizen könnte.

Der Kläger will nun vor das Bundessozialgericht ziehen. Er könne die Geschlechtsumwandlung nicht aus eigener Tasche bezahlen, wolle sich aber aus Furcht vor Komplikationen keinesfalls von einem anderem Arzt als dem Potsdamer Spezialisten behandeln lassen. (dpa)


BerlinOnline: In acht Stunden von einem Leben ins andere / Der 32jährige Stefan R. wurde als...

In acht Stunden von einem Leben ins andere. Der 32jährige Stefan R. wurde als Mädchen geboren.
Jahrelang kämpfte er für seine Geschlechtsangleichung


Transgender - Magazin eingestellt

München - Das Print - Magazin "TransGenderLife" wird aus persönlichen Gründen eingestellt. Herausgeberin und Chefredakteurin Charis Berger erklärte, gesundheitliche Schwierigkeiten zwängen sie zur Aufgabe ihres Projektes. Zwar sein Verhandlungen zur Übernahme des Transgender - Teils in einem Print - Medium der deutschen Queer - Szene geführt worden, doch habe man sich letztlich nicht einig werden können. Übrig bleiben soll nach dem Willen Bergers der Internet - Auftritt unter www.genderlife.de. (fs)

Quelle: rik 06/02


 

Mehr Rechte für Transsexuelle

Helsinki - Transsexuelle erhalten in Finnland einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung des Geschlechts. Die Abgeordneten des Reichtstages stimmten mit 104 zu 67 Stimmen dafür. Die betroffene Person muss glaubhaft versichern, dass sie sich zum anderen Geschlecht zugehörig fühle. Ein ärztliches Attest ist dazu nicht notwendig. Die Operationen sind für die Betroffenen kostenlos. Im gleichen Atemzug wurden die Rechtsfolgen eine Geschlechtsumwandlung bei verheirateten Personen mit geregelt. Aus einer heterosexuellen Ehe wird dann automatisch eine "registrierte Partnerschaft" für Homo-Paare. (fs)



Kündigungsgrund Homosexualität?

Arbeitgeber sind nicht zu Sittenwächter berufen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 1994 festgestellt. Danach wurde die Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit allein wegen dessen Homosexualität als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig bewertet.
Das Gericht stellte die grundrechtlich gewährleistete Handlungsfreiheit der Arbeitgeber, hier die Kündigungsfreiheit, neben die Grundrechte des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wozu die sexuelle Identität gehört.
Die Privatautonomie des Arbeitgebers werde durch die Rechte anderer Grundrechtsträger, hier der Arbeitnehmer, begrenzt. Die Gestaltung des privaten Lebensbereiches, also zum Beispiel die Wahl eines gleichgeschlechtlichen Partners, stehe außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers. Eine Kündigung, die allein auf die Homosexualität des Mitarbeiters gestützt wird, ist also nichtig.
Trotzdem kann - jedenfalls während der Probezeit - nicht unbedingt zum Comingout geraten werden. Denn wo sich die Privatsphäre von Lesben und Schwulen auf den betrieblichen Bereich auswirkt und dort zu Störungen führt, etwa bei Auswirkungen des Lebenswandels auf die Zusammenarbeit von Mitarbeitern, den Betriebsfrieden, Kundenbeziehungen etc., soll - so das Gericht - der private Lebensbereich auch im Betrieb eingeschränkt werden können. Wird die Kündigung also nicht allein auf die Homosexualität des Mitarbeiters, sondern zudem auf dadurch verursachte Störungen und Beeinträchtigungen gestützt, kann die Kündigung wirksam sein.
Komplizierter ist die Situation von kirchlichen Mitarbeitern. Dies sind nicht nur Geistliche oder z. B. Gemeindereferenten, sondern auch die Beschäftigten in den Einrichtungen der Caritas, der Diakonie, in den kirchlichen Kindergärten, Krankenhäusern, Altersheimen, Privatschulen oder Kirchenzeitungen.
Die katholische Kirche wertet die offen gelebte und vertretene Homosexualität als außerordentlich schwerwiegende Loyalitätsverletzung, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung unumgänglich macht. Versteckt lebende Schwule und Lesben können im Einzelfall, vor allem in nicht leitender Stellung, mit Duldung rechnen. Die evangelische Kirche betrachtet immer den Einzelfall. Die Kündigung ohne vorherige Abmahnung erscheint hier nicht zulässig.

Von Rechtsanwalt Oliver Viehweg, Sozietät Grebe Viehweg, Mauritiuswall 47,
50676 Köln - Tel.: 0221/27234930

Quelle: rik 06/02



Michaela Lindner, transidente Frau, über den Streß der Schubladen und neue Familienkonzepte


 

Hermaphroditen und andere geschlechtliche Varianten - zwischen Mythos und Wirklichkeit
Es kann in der Welt keinen Frieden geben, solange Frau und Mann ihre Übergänge im Geschlecht nicht achten!

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Bundesarbeitskreis Medizinethik: Presse


Transentanzen in Tallinn


England: Lesben und Schwule sollen Kinder adoptieren dürfen

Die britische Regierung plant, die Adoption künftig auch für schwul-lesbische Paare und Unverheiratete zu ermöglichen. Das meldet die Tageszeitung "The Independent". Damit soll die Zahl der Kinder erhöht werden, die in einer "liebevollen Umgebung" aufwachsen, so Gesundheitsminister Alan Milburn. Von 60.000 Kindern, die in Heimen leben, werden jährlich nur 3.000 in Familien vermittelt. Die Opposition hat bereits Wiederstand gegen das Gesetzevorhaben angekündigt. (cs)
© 10.05.02 12:55

 


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