Trans und Scheidung
Seit 16.08.2001 bin ich nun geschieden. Wie schon in einem anderen Gespräch
mit Herbert angedeutet , meinem damaligen Ehemann , wollten wir uns auch
im gutem Sinne scheiden lassen. Schon mal aus dem Grund da wir beide heterosexuell
orientiert sind und als Ehepaar so keine weitere Zukunft für uns
sahen . Dennoch nach all dem amtlichen wie auch psychischen Streß
sind Herbert und ich nach wie vor gute Freunde , wenn nicht sogar etwas
mehr ,geblieben. Unsere zwei Kinder haben unter unserer Scheidung nicht
gelitten .
Eines haben Herbert und ich aus der ganzen Sache gelernt , daß wenn
man sich scheiden lassen will/muß , man nicht überstürzt
und im gegenseitigen Respekt handeln sollte.
Einige Fragen dazu habe ich mir noch einmal durch den Kopf gehen lassen
und versucht sie für eventuelle "Nachzügler" so gut
es geht zu beantworten.. Zum Teil sind darin grundsätzliche Dinge
, zum andren Teil sehr individuelle Lösungen.
Wie geht eine Scheidung ?
Am Besten sucht man sich einen Anwalt der Ehe und Familienrecht als Schwerpunkt
hat. Dieser kennt sich in jeder Hinsicht und meist mit allem aus was mit
Eheschließung - und Scheidung , sowie Sorgerecht der Kinder und
Unterhaltsansprüchen- und Zahlungen zu tun hat.
Wenn ihr euch noch nicht ganz sicher seid , den Antrag auf Ehescheidung
gleich beim ersten Termin stellen zu lassen , dann könnt ihr euch
auch nur für ein Beratungsgespräch anmelden und eventuell vom
Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen.(kostet ca.20 DM /
10.23 Euro ) Dann bekommt ihr dieses Beratungsgespräch so gut wie
umsonst. Ihr könnt aber auch den Anwalt selbst fragen ob dieser so
einen Schein selbst beim Amtsgericht beantragen möchte oder kann.
Muß sich denn jeder einen Anwalt nehmen ?
Nein muß man nicht ! Je nach dem wie ihr euch versteht und wie
klar die Sache zwischen euch abgeklärt wurde.
Wenn es allerdings etliche Streitfaktoren gibt, ihr euch gewaltig zankt
und rauft bis aufs Blut , dann ist es besser (und auch teuerer) wenn jeder
für sich einen Anwalt nimmt um so auf einen gemeinsamen Nenner zu
kommen.
Ist es so wie bei mir Herbert, daß alles schon längst abgesprochen
ist und man sich in jedem Punkt einig ist, der Gang also nur noch Formsache
ist, dann bietet sich die Lösung zu nur einem gemeinsamen Anwalt
zu gehen direkt an !
Was tun wenn sich keiner der finanziell eine Scheidung leisten kann?
Macht nichts ! Deshalb bist du oder dein Mann nicht dazu verpflichtet
, verheiratet bleiben zu müssen. Dafür gibt es Prozesskostenhilfe.
Den Antrag dazu reicht der Anwalt selbst ein , wenn man ihm die missliche
, finanzielle Lage schildert. Egal , ob du oder dein Mann minder verdient
oder gar arbeitslos seid. Jedem von euch stünde in diesem Fall Prozesskostenhilfe
zu . Erst recht wenn ihr Sozialhilfeempfänger seid.
Abgesehen davon , wenn du als Transmann zuvor dein Leben als Hausfrau
und eventuell auch als Mutter bestritten hast und nun mehr in die Lage
kommst dich scheiden zu lassen, tritt ohne hin für dich das Recht
auf Prozesskostenhilfe ein. Außer du bist berufstätig und verdienst
dein eigenes Geld , dann kommt es je nach der Höhe deines Einkommens
an was Dir an eventueller Prozesskostenhilfe zu stünde. In keinem
Fall aber kommt der Rechtsschutz für dich auf.
Was kostet denn eine Scheidung ?
Tja , die Berechnungen dafür , denke ich , sind verschieden. Bei
uns kam es zu Gesamtkosten von 5000 Mark (ca. 2564,10 euro ). 1600 DM
/820,51 euro gingen an das Gericht (220 DM / 112,82 euro für die
Beantragung der Scheidung, restliches waren Betriebskosten.)Den Rest bekam
die Anwältin für Telefonate , Schriftverkehr, Bearbeitungsgebühren
und Beratergebühren usw.
Je nach Streitfaktoren und Un-oder Einigkeit richten sich auch die Kosten.
Je mehr man also herumstreitet wegen der Ming-Vase von Tante Erna oder
dem Ersparten auf diesem oder jenem Konto oder gar wegen dem Sorgerecht
der Kinder , und je öfter dadurch das Familiengericht ,der Anwalt
und der Richter bemüht werden müssen, um so höher auch
die Kosten, sprich Streitwert !
Soll ich meine Transidentität als Scheidungsgrund angeben?
Ja natürlich! Deine Absicht ist es ja , dich als Frau soundso scheiden
zu lassen , um als Herr soundso leben zu können.
Bei uns war der Scheidungsgrund wegen unzumutbarer Tragbarkeit beider
Ehepartner wegen einer irreversiblen Transsexualität der Ehegattin.
Deren geschlechtsangleichende Hormontherapie bereits im Januar diesen
Jahres begonnen hatte und Namensänderung sowie Personenstandsänderung
bei Gericht beantragt waren.
Zu Deutsch : Beide Ehepartner waren durch die neue Lebensweise (TS) in
ihrem Freiraum eingeschränkt, da ich entschieden habe , mein Leben
nun mehr als Mann fort zu führen. Aus diesem Grund bestand auch kein
eheähnliches Verhältnis mehr. Beide waren wir uns sicher, betreffs
unserer sexuellen Orientierung auch keine homosexuelle Ehe oder Beziehung
führen zu wollen. Demnach betrachteten wir unsere Ehe und Partnerschaft
als gescheitert.
Gibt es die Möglichkeit , eine Scheidung wegen Transidentität
zu beschleunigen ?
Natürlich , die gibt es ! In diesem Falle müßte dein Partner
die Scheidung einreichen und dann müßte die Lage nur für
IHN unzumutbar sein , sprich :er leidet psychisch darunter das du zum
Mann wirst. Dann tritt hier ein sogenannter Härtefall ein .
Eine andere Sachlage des Härtefalles wäre, wenn du wegen deiner
TS oder durch deine TS in deiner Ehe psychisch die Hölle durch machen
müßtest. Du ständigen Psychoterror von Seiten deines Ehemannes
ausgesetzt wärest oder er gar körperliche Gewalt gegen dich
anwenden würde.
Bei uns war zum Glück weder das eine noch das andere der Fall, sondern
man ging ja einvernehmlich zum Anwalt. Demnach war ich die Antragstellerin
und Herbert der Antragsgegner der dem Scheidungsverfahren nur noch zu
stimmen mußte. Laut §1565 Abs.2 BGB kein Härtefall, sondern
eine (fast) stink normale Scheidung mit Trennungsjahr und allem Drum herum
!
Muß ich mich denn wegen Transidentität unbedingt scheiden
lassen ?
Jein! Es kommt immer darauf an wie du dich entschieden hast und wie weit
du mit deiner Angleichung gehen willst. D.h.: beantragst du NUR die Namensänderung
von zum Beispiel Christina auf Christoph, ändert sich zwar dein Vorname
, jedoch dein Geschlecht "weiblich" bleibt. Somit kannst du
also weiterhin mit deinem Mann verheiratet bleiben , denn in deiner Geburtsurkunde
bestünde immer noch die Geschlechtsbezeichnung "weiblich".
Demnach ist dein Mann immer noch mit einer Frau verheiratet , die halt
jetzt Christoph heißt.
Beantragst du aber auch die Personenstandsänderung , dann ändert
sich damit auch der Eintrag deines Personenstandes in deiner Geburtsurkunde,
und zwar von zum Beispiel weiblich auf männlich . Dann wäre
dein Mann mit einem nunmehr auch gesetzlich geltenden Mann verheiratet.
Leider gibt es da ja noch etliche Schwierigkeiten was die gleichgeschlechtliche
Ehe angeht . Ergo muß also bevor so ein Verfahren für Personenstandsänderung
entscheiden wird, eine noch gültige Ehe geschieden werden.
Was tun wenn sich keiner deswegen scheiden lassen will?
Herzlichen Glückwunsch !!Dann beantrage einfach nur deine Vornamensänderung
und ihr beide bleibt vor dem Gesetz weiterhin Mann und Frau .
Kann ich trotz der Scheidung meine Namensänderung und Personenstandsänderung
beantragen ?
Klar kannst du das. Niemand schreibt dir vor , was du zuerst tun sollst.
Das einzige was du beachten mußt , ist eben die Scheidung einer
noch gültigen Ehe wenn du die Personenstandsänderung haben willst
. Aber in welcher Reihenfolge du genau das Verfahren der Namensänderung
und das der Scheidung beantragst, ist nirgendwo amtlich festgelegt.
Ich persönlich habe für mich entschieden , zuerst den Antrag
auf Namensänderung zu machen mit Vorabentscheid der Personenstandsänderung
und dann eben zum Scheidungsanwalt zu gehen sobald die Rückmeldung
vom Gericht für Personenstandsachen kam "Verfahren aufgenommen".
Was ist wenn alles vorbei ist und ich nun als Mann mit geändertem
Personenstand lebe. Bleiben da auch meine Ansprüche auf Unterhalt
für mich und die Kinder erhalten ?
An und für sich ja, außer du hast in der Zwischenzeit begonnen
wieder zu arbeiten. Dann wird dir das angerechnet und vom Unterhalt abgezogen
oder je nach dem auch ganz gestrichen.
Wieviel hat mein Ex Ehemann mir zu zahlen und was bleibt ihm zum Leben
?
Je nach Tabelle (Düsseldorfer oder Nürnberger) richtet sich
auch der Satz den er an Ehegattenunterhalt zu zahlen hat.
Mitunter kommt der Unterhalt der Kinder dazu, was sich ebenfals nach der
selben Tabelle richtet. Insgesamt müßen ihm zum Leben 1600
DM bleiben und wenn er bereit ist zu zahlen und nicht einen auf arbeitslos
macht , weiterhin zur Arbeit geht und seine monatlichen Abgaben korrekt
einhält , dann bekommt er sogar noch vom Staat 5% Belohnung (sind
in den 1600 schon enthalten).
Sollte es dennoch für euch beide knapp mit dem Geld werden so stehen
euch beide ergänzende Sozialhilfe und Wohngeldzuschuß zu. Sowie
finanzielle Förderungen vom Jugendamt für Kindergarten und horte
, Gebührenbefreiung bei der Gez und der Krankenkasse. Bei der Carritas
stehen jedem Sozialhilfeempfänger und Mindestverdiener monatlich
die kostenlose Vergabe von Lebensmitteln zu und je nach Härtefall
auch Kleidung und einer Karte für die Armenküche.
Wie ist das mit den materiellen Werten wie Haus oder Wohnung ? Bin ich
bei einer Scheidung gezwungen sofort auszuziehen?
Wenn du sofort ausziehen willst und auch gleich eine neue Bleibe findest
, dann kannst du das natürlich tun. Wenn aber eigentlich gar kein
Grund oder Eile da ist , kann man sich innerhalb der ehelichen Wohnung
getrennte Zimmer einrichten und so die Trennung vollziehen. Hinzu kommt
auch hier wieder der Aspekt, in wie weit ihr euch vertragt und wie gut
das Zusammenleben nach dem CO noch klappt. Alles andere müßtet
ihr dann mit dem Anwalt klären. Aber an und für sich , nur ,
weil man sich scheiden läßt , MUß man nicht ausziehen
und kann man auch nicht aus der Wohnung verwiesen werden.
Kann man mir die Kinder wegnehmen oder mein Mann das alleinige Sorgerecht
einklagen ?
NEIN!!!! Nur weil du transidentisch bist, heißt das nicht das du
unfähig bist deinem(n) Kind(ern) ein gutes Elternteil zu sein. Du
bist ja , in der Regel , nicht psychisch so dermaßen daneben , nicht
mehr in der Lage zu sein einem Kind Liebe und Geborgenheit und Stütze
zu geben.
Selbst das Jugendamt hat darüber eine sehr humane Ansicht. Soweit
bei den Kindern keine schweren psychischen oder sozialen Entwicklungsstörungen
festgestellt werden, sie verwahrlost oder mißhandelt werden von
dir, warum sollte man die Kinder von ihrer immer noch gesetzlichen Mutter
trennen?
Nur weil man ein Transident ist wird man nicht entmündigt oder gar
in seiner Würde als Mensch herabgesetzt.
Ich persönlich habe da beim Jugendamt sehr gute Erfahrungen gemacht.
Die zuständigen Sachbearbeiter meinten nur dazu , daß dies
wohl eine persönliche Sache wäre und soweit was er beobachten
konnte, keines der Kinder für ihm einen psychisch gestörten
Eindruck machen würde.
Ganz gleich ob dies Meinung von einem Sachbearbeiter kam der wegen dem
Terror mit meiner Schwiegermutter bei uns ermittelte oder der Sachbearbeiter
bei der Antragstelle für Kindergartengeld oder gar erst neulich bei
der Adoptionsstelle wegen der Beantragung meines Sohnes Samuels. Das einzige
was hier intersierte wann meine Personsnstandsänderung wäre
und wann ich vorhätte die Mutter des Kindes zu heiraten. Alle weiteren
Fragen wurden rein aus Neugierde gestellt und gerne beantwortet. Schließlich
hatte ich ja nichts zu verbergen.
Das wichtigste also wäre offen und ehrlich alles darzulegen und zu
sich , zu seinen Kindern und zu seiner Entscheidung zu stehen.
Was das Sorgerecht angeht : Auch hier kommt es immer auf den individuellen
Fall an, wie ihr euch geeinigt habt. Ob im Streit oder in aller Bedachtheit
und Ruhe. In den meisten Fällen bleibt das beiderseitige Sorgerecht
bestehen. Nur im Einzelfall wird dir oder dem Ehemann das Sorgerecht abgesprochen
wenn Psychologisch bewiesen ist das derjenige niemals in der Lage ist
ein Sorgerecht für sein Kind auch kindgerecht auszuführen. Dazu
müßte aber schon etwas sehr Schwerwiegendes vorliegen und Transidentität
ist in diesem Fall niemals der Grund. Also ruhig Blut NIEMAND kann und
darf dir die /das Kind (er ) wegnehmen.
Wie lange dauert überhaupt alles in allem ?
Wir hatten am 26.03.2001 den ersten Besprechungstermin bei unserer Anwältin.
Am 28.03.2001 wurde der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht . Das
offizielle Trennungsjahr wurde angesetzt von 10.08.2000 (der Tag meines
Coming Outs bei Herbert ) Am 9.08.2001 war Anhörung am Familiengericht.
Am 16.08.2001 war die Verhandlung .Danach hatte jede Partei ein noch vierwöchiges
Einspruchsrecht gegen das Scheidungsurteil. Bis dahin passierte aber nichts
weiter , also wurde die Scheidung somit am 22.09.2001 rechtskräftig
gesprochen und gültig. Wäre jedoch von einem von uns in den
vier Wochen ein Widerspruch oder dergleichen gekommen so hätte man
sich erneut zu einem gerichtlichen Übereinkommen treffen müssen.
Was muß ich beachten und was brauche ich zum Scheiden ?
Für den ersten Anwaltstermin :
Einen gültigen Personalausweis, evtl. den dgti-Ausweis, evtl. Kopie
eines Outingschreiben des Therapeuten, Geburtsurkunden der Eheleute und
Kinder , Heiratsurkunde oder Stammbuch , Verdienstübersicht von beiden
oder die des Ehemannes , und natürlich den Scheidungsgrund nicht
vergessen.
Scheidung und der ganze Kram ist doch purer Nervenstress ?
Sicher ist es das . Auch wir hatten bei aller Abgeklärtheit hier
und da unsere Reibereien. Wichtig ist einfach nur , sich letztendlich
in Würde und Achtung zu trennen. Gegenseitiger Respekt und gegenseitiges
Verständnis sollte oberstes Gebot sein , um einen sauberen Schlußstrich
unter die Sache zu ziehen. Schließlich möchte jeder nach all
dem Trubel sein Leben wieder oder endlich in für sich geregelten
Bahnen leben. Je mehr man sich dieses Recht gegenseitig verwehrt, um so
mehr Nerven wie auch Geld kostet natürlich die Angelegenheit. Im
Endeffekt kommt es dann evtl. zu keinem produktiven Resultat oder im schlimmsten
Fall zu gar nichts.
In diesem Sinne wünsche ich jedem Transmann, jeder Transfrau und
jedem Ehepartner der das jetzt gerade liest , alles Gute für die
Zukunft. Behaltet die Nerven. Versucht aufeinander einzugehen , versucht
Verständnis für den anderen aufzubringen . Nur so könnt
ihr aus der momentanen verzweifelten Lage einen Weg zur Freiheit für
euch BEIDE und euren Kindern finden.
von Christoph
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