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Deutscher
Bundestag Drucksache 14/7835
14. Wahlperiode 12. 12. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums
des Innern vom 10. Dezember 2001
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in anderer Schrifttype -
den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion
der PDS
- Drucksache 14/7635 -
Reform des Transsexuellengesetzes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober
vergangenen Jahres bat das Bundesministerium des Innern (BMI) als das
innerhalb der Bundesregierung für das Transsexuellengesetz (TSG)
zuständige Ministerium Verbände der Betroffenen und der in Transsexuellenverfahren
tätigen Sachverständigen um Stellungnahme zu den Erfahrungen
mit dem 1980 in Kraft getretenen TSG. Des Weiteren liegt die Information
vor, dass das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bei den Gerichten eine
Anfrage über die Rechtspraxis im Vollzug des TSG durchgeführt
hat.
Vo r b e
m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Von verschiedenen Seiten ist an die Bundesregierung die Anregung herangetragen
worden, das am 1. Januar 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz
(Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung
der Geschlechtszugehörigkeit
in besonderen Fällen - TSG -) vom 10. September 1980 zu reformieren.
Zur Ermittlung des tatsächlichen Änderungsbedarfs wurden hierzu
die Betroffenen, die Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres
der Länder und verschiedene in Transsexuellenverfahren tätige
Sachverständige gebeten, ihre Erfahrungen mit dem TSG und den aus
ihrer Sicht wünschenswerten Regelungsbedarf mitzuteilen. Die Auswertung
der teilweise sehr umfangreichen
Erfahrungsberichte ist noch nicht abgeschlossen.
Dies vorausgeschickt,
beantwortet die Bundesregierung die Fragen wie folgt:
Drucksache 14/7835 - 2 - Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode
1. Welche Verbände von Betroffenen sowie in Transsexuellenverfahren
tätigen Sachverständigen bzw. Einzelpersonen wurden um Stellungnahme
zum Fragenkatalog des BMI gebeten?
Es wurden
folgende Verbände bzw. Interessenvertreter der Betroffenen um Stellungnahme
gebeten:
1. Trans Mann e.V., Köln
2. VIVA Transsexuellen Selbsthilfe, München
3. Transgendermann, Braunschweig
4. Trans-People, Nürnberg
5. Transidentitas e.V., Offenbach
6. Rat + tat e.V., Rostock
7. Sonntags-Club e.V., Berlin
8. dgti e.V.: Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität
e.V., Köln
9. Sylvia-Fee Wadehn, Hagen
10. Maria Sabine Augstein, Rechtsanwältin, Tutzing
Es wurden
nachfolgende medizinische Sachverständige um Stellungnahme gebeten:
1. Prof. Dr. Wolfgang Senf, Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik,
Essen
2. Priv.-Doz. Dr. Kurt Seikowski, Universitätsklinikum Leipzig
3. Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin, Institut für Forensische Pychotherapie,
Ulm
4. Dr. Michael Heinrich, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
Königsfeld
5. Prof. Dr. Ulrich Clement, Institut für Systemische Forschung,
Heidelberg
6. Prof. Dr. K. Foerster, Universitätsklinikum Tübingen
7. Dr. Knut Hoffmann, Frauenarzt und Psychiater, Karlsruhe
8. Prof. Dr. Karl-Ludwig Täschner, Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Stuttgart
9. Prof. Dr. Peter Propping, Institut für Humangenetik, Bonn
10. Dr. Dr. Bernhard Wegener, Dipl.-Psychologe, Krankenhaus Am Urban,
Berlin
11. Walter Gummersbach, Dipl.-Psychologe und Dipl.-Soziologe, Berlin
Daneben sind
über die Stellungnahmen der
12. Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung
13. Akademie für Sexualmedizin e.V.
14. Gesellschaft für Sexualwissenschaft e.V.
die Erfahrungen zahlreicher weiterer medizinischer Sachverständiger
in die Bestandsaufnahme einbezogen worden.
Deutscher
Bundestag - 14. Wahlperiode - 3 - Drucksache 14/7835
2. Welches sind aus der Sicht der Betroffenen
die Hauptkritikpunkte am TSG und der darauf beruhenden rechtlichen und
medizinischen Praxis?
Die Betroffenen beklagen vor allem die lange Verfahrensdauer sowie Anzahl
und Qualität der zu erstellenden Sachverständigengutachten.
Daneben richtet sich die Kritik auch gegen die im TSG vorgesehenen Voraussetzungen
für die gerichtliche Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen
Geschlecht, vor allem den Zwang zur Durchführung einer genitalangleichenden
Operation, die Ledigkeit als Verfahrensvoraussetzung und die dauernde
Fortpflanzungsunfähigkeit.
Darüber hinaus wird angeregt, das Verfahren für die Vornamensänderung
zu vereinfachen, um den sog. Alltagstest (Leben nach dem empfundenen Geschlecht
ohne genital-angleichende Operation) zu erleichtern und eine klare Regelung
zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen vorzusehen.
3. Welches sind aus der Sicht der am Verfahren
beteiligten Sachverständigen die Hauptkritikpunkte am TSG und der
darauf beruhenden rechtlichen und
medizinischen Praxis?
Von den in Transsexuellenverfahren tätigen medizinischen Sachverständigen
werden im Wesentlichen das Fehlen einer begleitenden psychotherapeutischen
Behandlung und die fehlende Festschreibung der gutachterlichen Qualifikation
im Gesetz bemängelt.
Die Dauer der Verfahren wird von den Sachverständigen überwiegend
nicht kritisiert, da sich aus ihrer Sicht die Zeitdauer für die medizinisch
und psychotherapeutisch notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf das
Gelingen der Angleichung
günstig auswirkt. Im Übrigen wird auch von den medizinischen
Sachverständigen angeregt, eine Regelung zu schaffen, nach der grundsätzlich
oder wenigstens im Einzelfall auf die Durchführung einer genitalangleichenden
Operation, die Eheauflösung bei Verheirateten und die dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit
als Voraussetzung für die Änderung des Geschlechts
verzichtet werden kann.
4. Was sind die Ergebnisse der Befragung der Gerichte
zur Rechtspraxis im Vollzug des TSG?
Die Befragung der Gerichte hat gezeigt, dass Änderungsbedarf des
TSG lediglich bei Nebenfragen besteht, die einen sexualmedizinischen Hintergrund
haben.
5. Hält die Bundesregierung eine Reform
des TSG für erforderlich? Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen
verschiedene Änderungen im TSG für erforderlich.
6. Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung
die Eckpunkte einer Reform des TSG?
Die Eckpunkte einer Novelle des TSG stellen sich nach erster Anwendung
der Stellungnahmen wie folgt dar:
- Die Bezeichnung des Gesetzes sollte ggf. modifiziert werden, da es für
die Betroffenen nicht um Sexualität, sondern um eine Transposition
der Geschlechtsidentität geht; denkbar wäre die Bezeichnung
"Transidentitätsgesetz".
- Zur Verkürzung des Verfahrens sollte auf den Vertreter des öffentlichen
Interesses verzichtet werden.
- Die Regelungen zur Gutachtenerstellung sollten gestrafft und konkretisiertwerden.
- Das Verfahren für die - ggf. künftig auch befristet mögliche
- Vornamensänderung sollte vereinfacht und damit der so genannte
Alltagstest erleichtert werden.
- Die im TSG enthaltene Voraussetzung "Ledigkeit" für die
Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht könnte
im Hinblick auf das seit dem 1. August 2001 geltende Gesetz zur Beendigung
der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften
modifiziert werden. Diese Möglichkeit wird derzeit geprüft und
bedarf vor allem wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen bei Ehe und
Lebenspartnerschaft noch eingehender Überlegungen.
Im Übrigen soll die Zweiteilung des Verfahrens beibehalten werden.
7. Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes
durch die Bundesregierung zu rechnen?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung wird voraussichtlich in der laufenden
Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden können.
8. In welcher Weise will die Bundesregierung die weitere
Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen in die Reform
des TSG sicherstellen?
Es ist beabsichtigt, den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen
im Rahmen eines Internet-Diskussionsforums Gelegenheit zur Stellungnahme
zu dem Gesetzentwurf zu geben.
Drucksache
14/7835 - 4 - Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode
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