Eine kleine Auseinandersetzung mit der Krankenkasse |
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Da ich weder Knoten in der Brust noch anders geartete Beziehungen zur
weissen Zunft' aufweisen konnte, geschah dieser Antrag schlicht
und ergreifend vor dem Hintergrund meiner Transidentität, - gemeinhin
auch Transsexualität genannt. Diese war der Kasse bekannt, denn sie
hatte mir ja nicht nur eine Mitgliedskarte mit dem neuen Namen ausstellen
können, sondern es sogar fertig gebracht, die anscheinend untilgbare
Anrede "Frau" .........gefolgt vom eindeutig männlichen
Vornamen und dann Nachname in ihren Schreiben einzustellen, nachdem ich
per relativ einfachem Briefwechsel mit der BfA eine neue Versicherungsnummer
bekommen hatte. Die juristische Namensänderung mit all' den damit anschliessend
verbundenen Formalitäten, - Personalausweis, Bankkarte, Führerschein,
Zeugnisse etc. pp. - war dank Einschaltung einer in TS - Angelegenheiten
erfahrenen Rechtsanwältin, nämlich Frau Maria Sabine Augstein,
durch. Ende Juli 2000 wurde mir ein Schreiben meiner besagten grossen Krankenkasse
zugesandt, dessen Inhalt lautete, ich zitiere: "Zur Vervollständigung
des Leistungsantrages benötigen wir noch zwei ärztliche fachwissenschaftliche
Gutachten zur Operationsindikation bei vorliegendender Geschlechtsidentitätsstörung. Dieses Schreiben ging in meinem damaligen Tohuwabohu, - neu angetretener Job mit entsprechender Einarbeitung, Großbaustelle in meiner Wohnung zwecks Sanierung einer ganzen Hauswand und ein todkranker Vater im weit entfernten Ruhrgebiet, - völlig unter. Ca. 4 bis 6 Wochen später erreichte mich das gleiche Schreiben als
"Erinnerung". Irgendwie habe ich dann ein, zwei Gespräche mit dem zuständigen
Sachbearbeiter in mein Chaos eingefügt, und - s.o., die in TS - Angelegenheiten
erfahrene Rechtsanwältin telefonisch kontaktiert. Die telefonische Rücksprache mit der Rechtsanwältin ergab folgenden
juristischen Sachverhalt, den ich der Krankenkasse dann auch schriftlich
mitgeteilt habe (ich zitiere): "Sofern die B..... Anfang November 2000 kam ein Standardformular - Schreiben, -" Es sind Rückfragen bzw. Ermittlungen notwendig. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.". Also übte ich mich in Geduld, wobei es da eigentlich nix mehr zu
üben gab, - das habe ich eigentlich schon seit dreißig Jahre
d'rauf, ........... Vier Tage später habe ich schriftlichen Widerspruch eingelegt. Dann kam lange, lange nix mehr (in dieser Hinsicht). Schließlich und letztendlich habe ich die Rechtsanwältin formaljuristisch
mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt und gegen den Ablehnungsbescheid
geklagt. Ihrer telefonischen Auskunft, daß diese Klage vor dem zuständigen
Sozialgericht gute Aussichten hat und mir bei erfolgreicher Klage keinerlei
Kosten entstehen, habe ich ihr einfach vertraut.(so von wegen finanzieller
Kosten) Aber - wie oben schon angedeutet, - waren meine mündlichen wie schriftlichen
Aussagen der Krankenkasse wahrscheinlich eh' gerade den Papierkorb wert. Das Gericht hat dann, auf Betreiben meiner Rechtsanwältin und um
die Sache als solche voranzutreiben, - woran der Krankenkasse anscheinend
weniger lag, - einen Gutachter beauftragt, über die medizinische
Notwendigkeit der Operation zu befinden, - nämlich Herrn Prof. Dr.
F. Pfäfflin, Medizinische Fakultät der Universität Ulm,
- seines Zeichens mit ca. 30 Jahren Erfahrung im Umgang mit TS - Angelegenheiten
behaftet und ein entschiedener Kritiker der "Standards zur Begutachtung
von Transsexuellen........etc.pp. Auch manche Schreiben meiner Rechtsanwältin waren deutlicher in der Wortwahl, als ich je gewagt hätte, sie gegenüber Behörden zu gebrauchen. Am 19.05.03 hat die grosse deutsche Barmer Ersatzkasse per schriftlicher Mitteilung an das zuständige Sozialgericht meinen Anspruch auf Kostenübernahme für die Mastektomie anerkannt. Und jetzt hat diese grosse deutsche Ersatzkasse nicht nur die Kosten für die OP, die jedem mit Vernunft begabten Wesen ersichtlich ist, an der Backe, sondern auch die Kosten für das Gerichtsverfahren einschl. des Gutachtens (jetzt reicht plötzlich eines statt zwei) sowie die Kosten für meine Rechtsanwältin. Die drei Jahre, die darüber in's Land gegangen sind, - All denen, die noch mehr oder weniger am Anfang der Prozedur stehen, kann ich nur raten, diese barmherzige Krankenkasse nicht zu wählen bzw. sie vorher schnellstmöglich zu verlassen. Soll ja mittlerweile möglich sein, und was sind schon zwei Monate Kündigungsfrist gegenüber drei Jahren Rechtsstreit ? Nach meinen persönlichen Informationen hat es zumindest eine andere große allgemeine gesetzliche Krankenkasse nicht nötig, ihren "Kunden" per bewußter Fehl- bzw. Falschinformation und anschließender Zermürbungstaktik die notwendige Heilbehandlung vorzuenthalten. Denn Fakt ist, - bei dieser großen barmherzigen Ersatzkasse laufen
alle TS - Angelegenheiten über ein zentrale Stelle in Wuppertal. Daraus muss man den Schluss ziehen, dass diese zentrale Stelle der barmherzig
grossen Ersatzkasse weiß, was sie tut, wenn sie ihre "Kunden"
in einen jahrelangen Rechtsstreit treibt.
Beim Antrag auf Kostenübernahme für eine Mastektomie - OP auf
Grund von TS kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen,
abgekürzt MDK, zur Feststellung der medizinischen Notwendigkeit in
Anspruch nehmen, sofern dies in den Statuten der Krankenkasse steht. Sofern der MDK oder auch die Krankenkasse irgendwelche Gutachten zur
Entscheidungsfindung benötigt, muss er bzw. sie diese auch in Auftrag
geben und dementsprechend dafür aufkommen, sprich bezahlen. Dem/der Antragsteller/in auf Leistung müssen seitens der Krankenkasse
nicht nur geeignete Gutachter/innen genannt werden, sondern auch klar
formuliert werden, welche Fragen es zu beantworten gilt. (Auch dazu war
meine Kasse erst nach Einschaltung der Rechtsanwältin plötzlich
mir nix dir nix in der Lage.) All dies kann man' der KK höflich und schriftlich und auch mehrmals auf verschiedenen Wegen mitteilen, und ist dennoch nicht davor gefeit, dass diese die ganze Angelegenheit wohlgemut an ihre "Zentralstelle für Transsexualität" verschiebt und schlicht und ergreifend nicht reagiert. "Wofür haben wir schliesslich eine Rechtsabteilung, - die wird das Ganze schon aussitzen. - Und wenn geklagt wird? - Tja, dann stellen wir uns halt ganz dumm, - vielleicht verliert der/die Kläger/in ja die Nerven und die Geduld, - und wenn nicht, - haben wir halt die Kosten an der Backe, und können unmöglich die Beiträge senken, -nicht wahr ?!? " Und mit ausdrücklicher Genehmigung hier Anschrift und Kontaktnummern der Rechtsanwältin: Frau Maria Sabine Augstein
(Der Autor ist der Redaktion bekannt)
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